Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.45
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 41 -
Einrichtungen, die hervorragende Arbeit
leisten, eng kooperieren und durch Finanzierung eines etwaigen Abganges sicher
stellen, dass dieses Angebot aufrecht erhalten bleibt.
Sollte ein allfälliger Mehrbedarf an Betreuungsplätzen nach Verhandlungen nicht
durch private Anbieter gedeckt werden können, soll dieser Mehrbedarf durch die Stadt
Innsbruck gedeckt werden.
Dabei soll auf die verschiedenen Karenzmodelle besondere Rücksicht genommen
werden.
Die Bedeckung erfolgt durch entsprechende
Umschichtungen im Bereich der Ressortzuständigkeit von StR Pechlaner, da es sich
bei der Zurverfügungstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen um ureigene Aufgaben der Gemeinde handelt."
In der Begründung dazu steht:
"Die ausschließlich privaten Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahre in der Stadt Innsbruck, die bei weitem
nicht dem Bedarf an Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahre decken, hatten in
der Vergangenheit immer wieder mit finanziellen Problemen zu kämpfen.
Sie müssen sich dann als Bittsteller an das
Land Tirol und an die Stadt Innsbruck wenden, um ihren Betrieb aufrecht zu erhalten.
Das ohnehin dürftige Angebot ist somit gefährdet.
Um hier ein flächendeckendes Angebot zu
schaffen, welches auch dem Bedarf gerecht
wird, sind Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahre, sogenannte Kinderkrippen von Seiten der Stadt Innsbruck entweder durch enge Kooperation mit den privaten Anbietern oder durch eigene Einrichtungen zu schaffen.
Die Gefahr einer Konkurrenzierung der
privaten Einrichtungen wird nicht gesehen,
da zum einen der Bedarf bei weitem nicht
gedeckt ist und zum anderen gerade am
Beispiel der Kindergärten ersichtlich ist,
dass eine solche Konkurrenzierung nicht
stattfindet."
Mir ist im Grunde genommen aufgefallen
und ich habe doch in meinem Freundeskreis auch die Erfahrung gehabt, dass z. B.
GR-Sitzung 16.01.2014
die Kinderbetreuungseinrichtungen auf die
verschiedenen Karenzmodelle nicht eingehen.
Wenn z. B. jemand dieses gehaltsabhängige Karenzmodell in Anspruch nimmt, dann
ist man da ein Jahr auf Karenz und das
Kind ist dann zwölf Monate alt. Die meisten
Kinderbetreuungseinrichtungen nehmen
aber erst Kinder ab 18 Monaten, frühestens
mit 14 bis 15 Monaten, aber nicht schon mit
zwölf Monaten.
Dazu kommt die Wartezeit. Man bekommt
nicht sofort eine Zusage der Einrichtungen.
Man kommt erst auf eine Warteliste und
kann dadurch den ArbeitgeberInnen nicht
genau bekannt geben, ob man dann tatsächlich nach dieser vorgesehenen Karenzzeit wieder in den Betrieb zurück kehren
kann.
In diesem Sinne ist dieser Antrag ausformuliert, damit das Angebot entsprechend ausgeweitet und dieser Bedarf gedeckt und
abgesichert wird. Deshalb beantrage ich
die Zuweisung an den Stadtsenat um Prüfung und zur selbstständigen Erledigung.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich darf zuerst
sagen, dass es seit dem Jahr 2013 eine
gewaltige Erhöhung bei den privaten Kinderkrippen gegeben hat. Es war eine Verdreifachung der Förderung. Das entspricht
jener Förderung der privaten Kindergärten.
(Beifall)
Wir sind alle sehr dankbar dafür und es war
nun höchste Zeit. Denn ein Kleinkind hat
einen niedrigeren Schlüssel. D.h. es dürfen
weniger Kleinkindern in einer Gruppe sein.
Das ist im Vergleich zu einem Kindergarten.
Trotzdem war die Förderung viel, viel niedriger. Aber es ist wirklich gewaltig viel geleistet worden.
Ich vertrete die Position und da bin ich mir
ziemlich einig mit dem heute leider abwesenden StR Pechlaner, dass es notwendig
und sinnvoll ist, hier zu versuchen, dass
man zu einer nochmals besseren Förderung
kommt, um auch diese Dinge, die Du genannt hast, etwas hintanstellen zu können.
Ich darf es aus unserer Praxis sagen, die
Eltern kommen im April oder Mai zur Anmeldung für den September. Da gibt es
dann die Warteliste. Das ist einfach so! Bei
allem gibt es Wartelisten. Es können nicht