Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf
- S.130
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Abschließend darf ich feststellen, dass es nicht Aufgabe der
Stadt Innsbruck sein kann, über den uns zustehenden Anteil - bei DOWAS
für Frauen haben wir sogar einen 70 %igen Anteil der Innsbruckerinnen
angenommen - Finanzierungsleistungen zu erbringen. Es hat sich die
Grundlage für das Tiroler Sozialhilfegesetz geändert, dem auch bei der Finanzierung dieser Leistungen Rechnung zu tragen ist. Meiner Beurteilung
und Einschätzung nach sind das Sozialhilfeleistungen und deshalb ist auf
die entsprechenden gesetzlichen Unterlagen Bezug zu nehmen.
Ich bitte deshalb um Verständnis, weil wir im Sozialbereich
eigentlich nie Subventionen zurückgenommen haben. Das ist auf Grund
geänderter gesetzlicher Bestimmungen ein Sonderfall. Deshalb bitte ich zu
verstehen, warum wir nur bei diesen beiden Frauenhäusern die Subventionen zurückgenommen haben und ich dementsprechend einen reduzierten
Antrag gestellt habe. (Beifall)
StR Dr. Patek: Der Sozialreferent hat die Problemlage und die
Möglichkeiten der Lösungen sehr trefflich ausgeführt. Ich glaube, dass
zwei Dinge relativ klar herausgekommen sind. Auf Grund der geänderten
Situation beim Sozialpaktum sollte das Land Tirol für diese Einrichtungen
mehr zahlen. Das Nächste ist, dass die Tagsatzfinanzierung generell die
schlechteste Lösung ist, weil dadurch sowohl bei den Vereinen als auch bei
der Stadt Innsbruck unnötig Bürokratie und Arbeit provoziert wird. Die
Stadt Innsbruck muss genau das, was die Vereine bearbeiten noch einmal
durcharbeiten. Wenn die Vereine noch eine zusätzliche Arbeitskraft benötigen, wird die Stadt Innsbruck ebenfalls noch eine Arbeitskraft brauchen,
was weder im Sinne der Vereine noch im Sinne der Stadt Innsbruck sein
kann.
Es ist also offensichtlich, dass die Finanzregelung einer Lösung bedarf. Das Land Tirol muss bereit sein, mittels einer Basissubvention
jenen Teil zu übernehmen, den es, wenn es über den Tagsatz laufen würde,
ohnehin zahlen muss. Über die inhaltliche Einschätzung kann relativ rasch
eine Einigkeit erzielt werden. Auch wenn es einen Beschluss über die
10 %ige Kürzung der Ermessensausgaben gibt, müsste es dem Land Tirol
klar zu machen sein, dass es relativ egal ist, ob das Land Tirol aus den Ermessensausgaben einen Betrag X oder einen Betrag aus den Sozialhilfeaus-
GR-Sitzung 26.2.2004