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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.67

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- 431 -

Bei sehr vielen Fällen der Lärmbelästigung, bei denen die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) eingesetzt wird,
weiß die Anzeigerin bzw. der Anzeiger
speziell in der Nacht nicht, woher der Lärm
kommt. Die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) wäre nur bei Lärmbelästigungen,
wie zum Beispiel zu lautes Radiospielen,
zuständig. Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) läuten an der Türe und finden keine Lärmbelästigung, zum Beispiel durch
Radio usw., vor, sondern einen Fall der
häuslichen Gewalt. Was machen sie
dann? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben Angst, da sie diesbezüglich keine
Befugnisse haben. Sie sehen bzw. vermuten eine strafbare Handlung und können
nichts unternehmen. Meines Erachtens
gibt es hier einen Bereich, wo dringender
Handlungsbedarf gegeben ist.
GRin Mag.a Yildirim hat dieses Problem
angesprochen. Beim strafrechtlichen
Schutz dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehe ich eindeutig ein Versehen
der Stadt Innsbruck so auf die Art, dass
auch in Zukunft nichts passieren wird. Es
stimmt, dass den Verantwortlichen der
Stadt Innsbruck nichts passiert.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
passiert etwas. Wenn sie einen Amtsmissbrauch begehen, befinden sie sich vor
dem Strafrichter und nicht die Verantwortlichen der Stadt Innsbruck.
Von Seiten der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) werden sämtliche Anträge
unterstützt, die den Erhalt und die Weiterführung der Kompetenzen der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) zum Wohlwollen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und der Stadt Innsbruck, garantieren.
StR Mag. Fritz: Ich glaube, dass wir uns
in diesem Hause einig sind, dass mehr
Rechtssicherheit auch zu Gunsten der
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) notwendig ist. Gott sei Dank gibt es unterschiedliche Meinungen, denn das ist nicht
nur legitim. Glücklicherweise gibt es diese
unterschiedlichen Meinungen in welche
Richtung wir die Abgrenzung schieben sollen. Dass eine saubere Abgrenzung notwendig ist, steht außer Streit. In welche
GR-Sitzung 12.7.2012

Richtung diese gehen soll, davon handelt
der jetzige Streit.
StR Mag. Dr. Platzgummer hat richtigerweise gesagt, dass man über Verfassungsänderungen diskutieren kann, denn
das ist legitim. Ich sage nur, dass ich die
Verfassung in dem Punkt nicht ändern will.
Ich möchte nicht mehr Befugnisse und
noch mehr Aufrüstungen für die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG), sondern ich
möchte die jetzigen Befugnisse und die
Abrüstung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), wie es StR Mag.
Dr. Platzgummer alternativ aufgezeigt hat.
Die Bundesverfassung unterscheidet zwischen ortspolizeilichen und sicherheitspolizeilichen Befugnissen. Das hat einen
guten Grund. GR Mag. Abwerzger, es ist
aus der jetzigen Rechtslage konsequent,
dass die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
in der Strafprozessordnung im Sicherheitspolizeigesetz geschult wird, da sie
dies nicht anzuwenden haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) arbeiten auf
einer anderen Rechtsgrundlage.
Wäre die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) ein Wachkörper, müssten wir
Schulungen im Sicherheitspolizeigesetz
sowie weitere Schulungen durchführen.
Das ist nicht der Fall und dies soll nach
meiner Ansicht nach auch weiterhin so
bleiben.
Ich komme nun zur Begründung: Es handelt sich hiebei nicht um irgendwelche
Kleinigkeiten, um irgendwelche Änderungen von Beistrichen in der Bundesverfassung, sondern um die Frage wer befugt
sein soll, das staatliche Gewaltmonopol
gegen jede Art von Übertretung von Gesetzen, notfalls auch mit Gewalt, durchzusetzen. Ich sage, dass es dafür nur eine
Institution, nämlich die Polizei und sonst
niemanden gibt.
Für mich ist das ein rechtsstaatliches
Grundprinzip und das schützt auch die
Rechte der Bürgerinnen bzw. Bürger. Das
Gewaltmonopol hat bei der Polizei zu sein.
(GR Haager: In der Stadt Hall gibt es dies
bereits.)
Ich bestreite ja überhaupt nicht, dass es in
der Stadt Hall in Tirol so etwas gibt. Ich