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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.68

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- 432 -

lege meinen Standort dar, dass ich das,
dort wo es dies noch nicht gibt, auch nicht
haben will. Noch lieber wäre mir, wenn es
Folgendes gäbe: Eine verstärkte, gut bezahlte, besser ausgebildete Truppe. Das
in jeder Hinsicht und in jede Richtung nach
dem Grundsatz, der bei der Polizei
herrscht, nämlich erstens Prävention,
zweitens Mäßigung oder Deeskalation und
drittens, wenn es gar nicht anders geht,
Repression. Das lernen die Beamtinnen
bzw. Beamten dort nämlich sehr gut. Das
ist ihr allgemeines Handlungsprinzip. Eine
in dem Sinne gut ausgebildete verstärkte
Bundespolizei wünsche ich mir für jede
Stadt in Österreich, anstatt einen handgestrickten Gemeindewachkörper.
Die Bundesverfassung definiert, dass
Wachkörper bewaffnete oder uniformierte
oder sonst nach militärischen Mustern
eingerichtete Formationen, denen Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen
wurden. Ich wünsche mir, dass die Polizei
der einzige Wachkörper ist, der nach militärischem Muster organisiert und bewaffnet polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, abgesehen von ortspolizeilichen Aufgaben.
Deshalb ist die Frage, die in diesem Ergänzungsantrag gestellt wird, auch richtig.
Es soll geprüft werden, ob das derzeitige
Auftreten, diesen, jetzt immerhin noch geltenden - hier kann man viele pragmatische
Argumente bringen - Bestimmungen der
Bundesverfassung entspricht. Die Bundesverfassung gilt immerhin schon so lange, bis diese geändert wird. Entspricht das
Auftreten der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) diesen Abgrenzungskriterien des Artikel 78 b Absatz 1 Bundesverfassungsgesetz (BVG) oder nicht?
StR Mag. Dr. Platzgummer hat schon
Recht, ganz pragmatisch gesehen wird es
da oder dort auch präventiv wirken, wenn
man von der Ferne nicht weiß, ob das ein
Polizist bzw. eine Polizistin oder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) ist. Das will
ich überhaupt nicht bestreiten, denn
pragmatisch ist es so. Aber, ich sage auch
in aller Deutlichkeit dazu, dass ich diesen
Trick in der Prävention nicht haben möchte. Ich wünsche mir für die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) das, wofür sie
zuständig ist, nicht gerade dass sie in
"Räuber-Zivil" auftritt, aber ein bisschen
GR-Sitzung 12.7.2012

ein zivileres Auftreten als das derzeitige,
wäre angebracht.
Ich spreche mich für die Abrüstung der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) und
für eine Stärkung unserer Polizei aus.
Unsere Polizei ist die einzige, die mit dem
staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet
ist, welche Verbrechensverhinderung bzw.
Verbrechensbekämpfung zu tun hat. Ich
möchte in die Richtung gehen, dass die
Polizei ordentlich ausgestattet wird und
nicht jede Gemeinde ihre eigenen Hilfssheriffs hat.
GR Mag. Stoll: Es gibt mehrere Wege zu
Sicherheit zu kommen. Eine möglicher
Weg wäre die Überschrift "Sicherheit sicher zu machen". Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) wurde ein bisschen
zum Elefanten gemacht. Das ist einerseits
im Sinne der Wichtigkeit nicht schlecht,
weil man darüber diskutiert.
Ich möchte noch auf den Bericht der Kontrollabteilung zu sprechen kommen. Mein
Verständnis von einem Bericht der Kontrollabteilung geht dahin, dass einerseits
Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - diese Parameter - überprüft
wird. Ich möchte zwei Sachen anbringen.
Das Fahrtenbuch wurde kritisiert. Ein elektronisches Fahrtenbuch ist auf jeden Fall
nicht zulässig. Das ist steuerlich gesehen
so. Dieses muss nach wie vor mit der
Hand geschrieben werden. Der Zweck
muss, wie GR Hitzl ausgeführt hat, in diesem Fahrtenbuch niedergeschrieben sein.
Die Elektronik birgt das Risiko, dass man
dieses Fahrtenbuch im Nachhinein manipulieren könnte.
Es wurde heute auch der Kostendeckungsgrad angesprochen. Ist uns die Sicherheit etwas Wert? Ob dieser Deckungsgrad jetzt 92 % oder 85 % beträgt,
das ist zu relativieren. Wenn man anfängt,
nachzudenken, ob der Kostendeckungsgrad schon zu 100 % gegeben ist, dann
müssen wir das bei jeder anderen Abteilung auch tun. Vielleicht kommt dann bei
einer Abteilung eine Kostendeckung von
nur 2 % heraus, dann müssten wir diese
auflösen. Das ist sicher nicht gewünscht.
StR Gruber: Vieles wurde schon erwähnt
und angeführt, was in der letztjährigen