Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.101

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_08-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 465 -

53.
53.1

Einbringung von nicht zeitgerechten dringenden Anträgen
I-OEF 65/2012
Befreiung von Fahrzeugen mit
Gas-, Elektro- oder Hybridantrieb
von der Parkgebühr in Kurzparkzonen (StR Gruber)

StR Gruber: Ich möchte, dass diesem Antrag mit der entsprechenden ¾-Mehrheit
die Dringlichkeit zuerkannt wird. Es handelt sich um eine Maßnahme, die letzte
Woche ausgelaufen ist.
Alt-StR Dipl.-HTL-Ing. Peer und ich haben
damals gemeinsam die Befreiung von
Fahrzeugen mit Gas-, Elektro- und Hybridantrieb von der Parkgebühr in den
Kurzparkzonen genehmigt. Diese Befreiung der genannten Fahrzeuge ist mit
Juni 2012 ausgelaufen. Daher ersuche
ich, meinem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen, damit man die Befreiung so
rasch wie möglich wieder einführen kann.
Diese Maßnahme soll für die nächsten
drei Jahre bis ins Jahr 2015 fortgesetzt
werden.
Es kommt der Zeitpunkt, diese Maßnahme
zu evaluieren. Damals war klar, dass dies
eine zeitlich befristete Maßnahme ist, um
zu überprüfen, ob dieser Anreiz funktioniert. Es geht bei der Parkraumbewirtschaftung um den Raum, der verwendet
und genutzt wird und nicht unbedingt um
die Art und Weise des Antriebes der Fahrzeuge. Der Platz wird durch diese Fahrzeuge weiter verbraucht und daher sollte
man einen nicht zu hohen Anreiz schaffen.
Ich glaube, dass so eine Maßnahme auf
weitere drei Jahre noch sehr wichtig wäre,
um das umweltpolitische Signal und die
Motivation zum Umstieg auf umweltfreundliche Individualfahrzeuge weiter zu forcieren.
Ich stelle daher folgenden geänderten Antrag:
Die mit Juni 2012 ausgelaufene Befreiung
von Fahrzeugen mit Gas-, Elektro- oder
Hybridantrieb von der Parkgebühr in Kurzparkzonen der Stadt Innsbruck wird, vorläufig befristet bis Juni 2015, fortgesetzt,
anschließend evaluiert und dem Gemeinderat samt Evaluierungsbericht zur neuerlichen Beschlussfassung über eine weitere
Verlängerung vorgelegt.
GR-Sitzung 12.7.2012

Gruber e. h.
Sollte der Antrag jetzt keine ¾-Mehrheit
für die Dringlichkeit erhalten, ist es im
Herbst sehr spät, da die Leute, diese Regelung vier Monate nicht nutzen können.
53.2

I-OEF 64/2012
Wohnbauförderung (Wbf),
grundlegende Änderung des
derzeitigen Systems (GRin
Dr.in Pokorny-Reitter)

GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit
dem Land Tirol Gespräche aufzunehmen,
um das System der Wohnbauförderung
(Wbf) mit folgender Zielsetzung grundlegend zu ändern:
Die Mietzinsentwicklung bei wohnbaugeförderten Wohnungen soll kontinuierlich
sein (über die Laufzeit des Wohnbauförderungsdarlehens) und nicht von hohen
Sprüngen in mehrjährigem Abstand bedingt durch die Modalitäten der Wohnbauförderung (Wbf) gekennzeichnet sein.
Die Änderung der Wohnbauförderung
(Wbf) sollte beinhalten: Der Annuitätenzuschuss mit seinem teilweisen und gänzlichen Entfall nach sieben bzw. zwölf Jahren wird zu Gunsten eines höheren Darlehens pro Quadratmeter gefördertem
Wohnbau aufgelassen.
Die Erhöhung bei der Rückzahlung des
Wohnbauförderungsdarlehens erfolgt kontinuierlich und nicht in mehrjährigen
Sprüngen, sofern nicht überhaupt von Beginn der Laufzeit an eine gleich bleibende
Darlehensrückzahlung möglich ist.
Auch bei bereits besiedelten, noch geförderten Wohnbauten möge geprüft werden,
ob und wie eine kontinuierliche Entwicklung im oben beschriebenen Sinn möglich
ist. Denn spätestens mit dem gänzlichen
Wegfall des Annuitätenzuschusses nach
zwölf Jahren ist in den meisten Fällen die
Miete kaum mehr zu bezahlen.
Dr.in Pokorny-Reitter, Mag.a Oppitz-Plörer
und Mag.a Schwarzl, alle e. h.