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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.102

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- 466 -

Mein Antrag bezieht sich auf die derzeitige
Gestaltung der Wohnbauförderung (Wbf).
Es ist jetzt so, dass ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von € 2,50 sieben Jahre lang gewährt wird. Anschließend wird
€ 1,30 pro Quadratmeter gewährt. Nachher gibt es keinen Zuschuss mehr. Dafür
soll das Darlehen, das pro Quadratmeter
gefördertem Wohnbau gewährt wird, erhöht werden.
Die Erhöhung bei der Rückzahlung des
Wohnbauförderungsdarlehens sollte kontinuierlich sein und nicht in mehrjährigen
Sprüngen, wie jetzt nach 10, 15, 20 und
25 Jahren erfolgen, wenn das so notwendig ist.
Bei bereits gebauten, aber noch geförderten Wohnbauten muss geprüft werden, ob
und wie eine kontinuierliche Entwicklung
bei der Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens möglich ist.
Wir wissen alle aus den Berichten, aber
auch aus eigener Erfahrung, dass das
System, das vor zwanzig Jahren eingeführt wurde, von folgenden Dingen ausgeht: Am Anfang sind die Mieten sehr
niedrig und die Familien verdienen nach
fünf, sechs Jahren viel mehr, da beide Elternteile arbeiten gehen und ein wesentlich höheres Einkommen haben, mit dem
sie sich mehr leisten können. Das System
entspricht seit über zehn Jahren nicht
mehr der Einkommensrealität. Die Löhne
steigen lange nicht so, wie die Mieten.
Daher ist das System der Wohnbauförderung (Wbf) dringend zu ändern. Wenn in
dem von uns angeregten Sinn keine Änderung vorgenommen wird, dann werden wir
in einigen Jahren auf einem Pulverfass
sitzen, weil wir sehr viele Wohnungen in
der Stadt Innsbruck haben, die nach dem
15. Jahr mit der Erhöhung der Darlehensrückzahlung so viel kosten werden, dass
die Bewohnerinnen bzw. Bewohner bei
Bgm.-Stellv. Kaufmann unter Vormerkung
stehen, weil sie alle eine günstigere Wohnung haben wollen, da die derzeitige unleistbar ist.
Wir müssen wirklich darauf achten, dass
wir Nägel mit Köpfen machen können. Wir
können nur an die Tiroler Landesregierung
herantreten und diese darum ersuchen.
GR-Sitzung 12.7.2012

Ich darf dazu sagen, dass das ein Antrag
der Koalition ist, der von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), "Für
Innsbruck" und den Innsbrucker Grünen
eingebracht wird. Auch bei diesem Antrag
darf ich die Mitglieder des Gemeinderates
darum ersuchen, dass gemäß § 21 Abs. 2
die Dringlichkeit mit einer ¾-Mehrheit gewährt wird.
54.

Behandlung von nicht zeitgerecht eingebrachten dringenden
Anträgen

54.1

I-OEF 65/2012
Befreiung von Fahrzeugen mit
Gas-, Elektro- oder Hybridantrieb
von der Parkgebühr in Kurzparkzonen (StR Gruber)

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, SPÖ,
RUDI, FPÖ, TSB und PIRAT; 22 Stimmen):
Dem von StR Gruber nicht zeitgerecht
eingebrachtem Antrag (Seite 465) wird die
Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der
Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.
54.2

I-OEF 64/2012
Wohnbauförderung, grundlegende Änderung des derzeitigen
Systems (GRin Dr.in PokornyReitter)

Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnerinnen nicht zeitgerecht
eingebrachten Antrag (Seite 465) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Es ist eigentlich eigenartig, dass die Stadtregierung
Anträge stellt, anstatt gestaltende Maßnahmen zu setzen. Das ist eigentlich eine
komische Art und Weise, die recht einzigartig ist. Ist das ein Fensterantrag? Oder
doch kein Regierungsantrag? Wollte man
diesen Antrag selber einbringen oder doch
gemeinsam, damit die Stadtregierung zusammenhält? Das ist ein bisschen komisch.
Wir können diesem Antrag durchaus zustimmen, weil er in der Sache sinnvoll ist.