Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.130
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Allgemeiner Hinweis
Die in diesem Bericht enthaltenen Ausführungen zu diversen gesetzlichen Grundlagen dienen der Vermittlung eines Gesamtüberblickes
über den Aufgabenbereich und in diesem Zusammenhang bestehender
Befugnisse von MÜG-Mitarbeitern. Die Bemerkungen der Kontrollabteilung dazu sind vor diesem Hintergrund zu verstehen und wurden in den
Bericht daher lediglich auszugsweise – sofern für das Verständnis erforderlich – aufgenommen, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen
2.1 Allgemeines
Aufbauorganisation
Gemäß der Magistratsgeschäftsordnung – Besonderer Teil sind dem
Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen verschiedenste
Aufgabengebiete zugeordnet, einige davon tangieren auch die MÜG,
die im Referat Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen angesiedelt
ist.
Aufgabengebiete
der MÜG
Die MÜG erledigt und/oder wirkt – ohne in dieser Darstellung den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen – insbesondere an folgenden beispielhaft angeführten Aufgaben mit:
Mitwirkung an der Vollziehung des Landes-Polizeigesetzes, soweit damit nicht die MA V betraut ist
Überwachungs- und Ordnerdienste
Ausforschungen, Sachverhaltsermittlungen und Überprüfungen
für Verwaltungsdienststellen
Warenständerkontrollen
Sperrzeitenkontrollen
Mitwirkung an der Vollziehung des Tiroler Feldschutzgesetzes,
soweit damit nicht die MA III betraut ist
Mitwirkung an der Vollziehung des Jugendschutzgesetzes
Mitwirkung an der Vollziehung des Tiroler Campinggesetzes,
ausgenommen anlagenbezogene Verfahren
Durchführung/Mitwirkung von/an Verwaltungsstrafverfahren in
Vollziehung ortspolizeilicher Verordnungen sowie nachstehender
Gesetze bzw. Verordnungen (Auszug):
• Tiroler Jugendschutzgesetz
• Straßenverkehrsordnung
• Tiroler Straßengesetz
• Landes-Polizeigesetz
• Tiroler Veranstaltungsgesetz
• Tiroler Feldschutzgesetz
• Meldegesetz u.a.
Zl. KA-01445/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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