Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.132

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Frau Bürgermeisterin ist laufend über die Entwicklung des Projektes in jeweils geeigneter Form zu berichten. Dem Stadtsenat
ist spätestens nach Ablauf eines Jahres ab Tätigkeitsaufnahme
über die gemachten Erfahrungen schriftlich Bericht zu erstatten
und Vorschlag über die weitere Vorgangsweise zu unterbreiten.“
Einstellung von fünf
neuen Mitarbeitern im
Erhebungsdienst

Zum 01.06.2005 wurden in der MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten im damals noch dort angesiedelten Erhebungsdienst fünf neue Mitarbeiter eingestellt.

Bericht des
Sicherheitsbeauftragten
des Stadtmagistrates
Innsbruck

Der Sicherheitsbeauftragte des Stadtmagistrates Innsbruck erstattete
gemäß Auftrag des Stadtsenates vom 30.03.2005 am 06.06.2006 – ein
Jahr nach Tätigkeitsaufnahme der „Mobilen Überwachungsgruppe“ –
einen schriftlichen Bericht über die gemachten Erfahrungen und unterbreitete darüber hinaus einen Vorschlag über die weitere Vorgangsweise in dieser Angelegenheit.
Zusammenfassend hielt der Sicherheitsbeauftragte des Stadtmagistrates Innsbruck in seinem Bericht u.a. fest, dass die MÜG einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit in der
Stadt Innsbruck geleistet habe und viele Gespräche mit Bürgern der
Stadt Innsbruck gezeigt hätten, dass seit Beginn der umfassenden
Überwachungstätigkeit der MÜG das subjektive Sicherheitsgefühl erheblich verbessert werden konnte und wieder mehr Ruhe und Ordnung
in den städtischen Parkanlagen vorherrsche.
Im Hinblick auf die künftige Entwicklung erschien es dem Sicherheitsbeauftragten gemäß seinem Bericht sinnvoll, die MÜG zumindest in der
gleichen personellen Besetzung beizubehalten, allerdings sollten die
Überwachungszeiten nach seiner Meinung ausgebaut werden. Nach
seiner damaligen Einschätzung sollten darüber hinaus zur Erzielung
von Synergien und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sowohl eine
organisatorische Eingliederung der MÜG und des städtischen Erhebungsdienstes in den Bereich der „Allgemeinen Sicherheit“ als auch
der Transfer des Tätigkeitsbereiches der Flurwächter vom Amt für
Land- und Forstwirtschaft zur MÜG angedacht bzw. angestrebt werden.

Beschluss des
Stadtsenates vom
13.06.2006

Der Bericht des Sicherheitsbeauftragten des Stadtmagistrates Innsbruck vom 06.06.2006 wurde in der Sitzung des Stadtsenates vom
13.06.2006 zustimmend zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die
Beibehaltung der Einrichtung „Mobile Überwachungsgruppe“ beschlossen.

Beschluss des
Stadtsenates vom
05.12.2007

Der Sicherheitsbeauftragte des Stadtmagistrates Innsbruck ist ab
01.10.2006 mit der Führung der Geschäfte des (ehemaligen) Amtes für
Allgemeine Sicherheit, Veranstaltungen und Gewerbe betraut und in
weiterer Folge mit Beschluss des Stadtsenates vom 05.12.2007 mit
Wirkung vom 01.01.2008 für die Dauer von fünf Jahren zum Leiter des
eben genannten Amtes in der MA II – Bezirks- und Gemeindeverwaltung bestellt worden.

Verfügung der Frau
Bürgermeisterin vom
22.02.2010

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Frau Bürgermeisterin in
Anlehnung an § 38 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck mit Verfügung vom 22.02.2010 und Wirkung vom 01.03.2010

Zl. KA-01445/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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