Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.147

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Nutzung des Objektes
Salurner Straße 4 –
Erfassung Mietzahlungen in der
Kostenrechnung –
Empfehlung

Vor dem Zeitpunkt der personellen Erweiterung der MÜG als Folge der
Übernahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt
Innsbruck gestaltete sich die räumliche Situation so, dass die MÜG
damals das 2. Obergeschoss des Objektes Salurner Straße 4 belegte
und der städtische Erhebungsdienst sowie die seinerzeitigen Mitarbeiter, welche Verwaltungsstrafverfahren abwickelten, im 1. Obergeschoss situiert waren. Im Sommer des Jahres 2009 ergab sich die
Möglichkeit, das im Erdgeschoss des Gebäudes frei gewordene Geschäftslokal anzumieten und darin die zum damaligen Zeitpunkt ohnehin mit beengten Platzverhältnissen konfrontierte MÜG unterzubringen.
Von der IIG & Co KG wurde dieses vormalige Geschäftslokal in weiterer Folge baulich adaptiert, indem darin Büroräumlichkeiten samt Servicebereich für Parteienverkehr und Nebenräumen installiert worden
sind.
Zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2012 waren räumliche Veränderungen betreffend das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
im Gang. So war beabsichtigt, dass die Mitarbeiter des Referates Erhebungsdienst gemeinsam mit den Mitarbeitern des Referates Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen sowie dem Amtsvorstand in ein
neu angemietetes Objekt (Museumstraße 3) übersiedeln. Die im Objekt
Salurner Straße 4 frei werdenden Räumlichkeiten sollten den benötigten Platz für die Mitarbeiter der Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen bieten. In diesem Zusammenhang
wurden für die Mitarbeiter der MÜG im 2. Obergeschoss zusätzliche
Flächen adaptiert und dienen seither als Bereitschafts- und Umkleideräumlichkeiten.
Zu den von der IIG & Co KG an die städtische Finanzabteilung gerichteten Mietzinsvorschreibungen für das Objekt Salurner Straße 4 stellte
die Kontrollabteilung fest, dass die Verrechnung des Mietzinses für die
Flächen im Erdgeschoss samt den angemieteten Kellerräumlichkeiten
unter dem Titel „Büro Salurnerstraße 4/MÜG“ erfolgt und diese Aufwendungen auf der Kostenstelle 2710041 – Mobile Überwachungsgruppe erfasst worden sind. Der Mietzins für die Räume im 1. und 2.
Obergeschoss wird von der IIG & Co KG im Wege von zwei separaten
Vorschreibungen unter dem Titel „Erhebungsamt“ verrechnet. Diesem
Vorschreibungstitel folgend wurden diese Aufwendungen kostenrechnerisch über die Kostenstelle 2720001 – Referatsleitung Erhebungsdienst abgewickelt. Aufgrund der von der Kontrollabteilung dargestellten räumlichen Nutzungsveränderungen im Objekt Salurner Straße 4
im aktuellen Haushaltsjahr 2012 empfahl die Kontrollabteilung, diese
Veränderungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen
der MA IV und gegebenenfalls der mietzinsvorschreibenden IIG & Co
KG auch in der städtischen Kostenrechnung abzubilden. Das Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sagte im Anhörungsverfahren eine Berücksichtigung in der städtischen Kostenrechnung zu.
5.3 Dienstfahrzeuge

Bewilligung zum
Anbringen von
Warnleuchten mit
blauem Licht und
Folgetonhorn –
Empfehlung
Zl. KA-01445/2012

Für den Dienstbetrieb der MÜG stehen insgesamt fünf Dienstfahrzeuge
zur Verfügung. Für alle fünf Fahrzeuge wurde bei der Abteilung Verkehrsrecht als zuständiger Dienststelle des Amtes der Tiroler Landesregierung der Antrag auf eine „Bewilligung zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn“ gestellt und von dieser

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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