Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.150

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7 Verwaltungsstrafverfahren im Referat
Verkehrs- und Sicherheitsstrafen
Referat Verkehrs- und
Sicherheitsstrafen

Die Abwicklung von Verwaltungsstrafverfahren im Bereich von Verkehrs- und Sicherheitsstrafen erfolgt im Amt für Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen durch das seit 01.04.2011 organisatorisch eingerichtete Referat Verkehrs- und Sicherheitsstrafen.

Softwarelösung „VSTR“

Seit 01.10.2009 werden die in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für
Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen fallenden Verwaltungsstrafverfahren mit Hilfe der eigens entwickelten Softwarelösung „VSTR“
(Verwaltungsstrafen) bearbeitet. Darüber hinaus dient die verwendete
EDV-Anwendung der Aktenverwaltung bezüglich der abzuwickelnden
Verwaltungsverfahren. Außerdem erfolgt die Protokollierung der Einsätze der MÜG-Mitarbeiter ebenfalls über diese Software.

Stichprobenartige
Einschau in die im
Referat Verkehrs- und
Sicherheitsstrafen
abgewickelten
Verwaltungsstrafverfahren

Im Rahmen der durchgeführten Prüfung nahm die Kontrollabteilung
auch eine stichprobenartige Einschau in die im Referat Verkehrs- und
Sicherheitsstrafen abgewickelten Verwaltungsstrafverfahren des Jahres 2011 mit Vergleichswerten aus dem Jahr 2010 vor. Die in der Folge
von der Kontrollabteilung dargestellten Werte beziehen sich grundsätzlich auf die vom Amtsvorstand in diesem Zusammenhang vorgelegten
Auswertungen sowie das im Jahresbericht 2011 des Amtes für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen enthaltene Zahlenmaterial.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich die folgenden Angaben
auf all jene Verfahren beziehen, welche – unabhängig vom Zeitpunkt
der Verwaltungsübertretung – in den Jahren 2010 und 2011 im Referat
Verkehrs- und Sicherheitsstrafen erfasst worden sind.

Gesamtanzahl der
Verwaltungsstrafverfahren

Im Vergleich der Jahre 2010 und 2011 ist die Gesamtanzahl der Verwaltungsstrafverfahren von 32.051 auf 29.288 gesunken, was einem
Rückgang um 2.763 Verwaltungsstrafverfahren (minus 8,62 %) entspricht. Von diesen in den beiden Berichtsjahren erfassten Verwaltungsstrafverfahren wurden im Jahr 2010 insgesamt 3.103 Fälle
(9,68 %) und im Jahr 2011 in Summe 2.258 Fälle (7,71 %) eingestellt.

Schwerpunkt der
Verwaltungsstrafverfahren

Betrachtet man die Verwaltungsstrafverfahren in den Jahren 2010 und
2011 nach den ihnen zugrunde liegenden Rechtsgebieten, so zeigt
sich, dass in beiden Berichtsjahren der Schwerpunkt der Verwaltungsstrafverfahren in den Bereichen der Straßenverkehrsordnung und der
Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung gelegen ist, wobei die Verwaltungsstrafverfahren nach der Straßenverkehrsordnung sowohl im
Jahr 2010 mit einem Anteil von 24.148 Fällen (75,34 %) als auch im
Jahr 2011 mit einem Anteil von 20.630 Fällen (70,44 %) das weitaus
größte Kontingent darstellten.

Verwaltungsübertretungen nach der
Straßenverkehrsordnung

Die Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrsordnung und
die in diesem Zusammenhang abgewickelten Verwaltungsstrafverfahren konzentrierten sich einer Auswertung des Vorstandes des Amtes
für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen zufolge vorwiegend auf
die Tatbestände des § 24 StVO, wobei in erster Linie Verwaltungsübertretungen im Bereich von Halte- und Parkverbotstafeln sowie in Anwohnerparkzonen geahndet werden mussten. Von allen im Jahr 2011

Zl. KA-01445/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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