Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.57

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- 263 -

Eberl, Buchacher, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal, Dr.in PokornyReitter und Praxmarer, alle e. h.
Laut einer Anfragebeantwortung der StRin
Mag.a Oppitz-Plörer gibt es in der Stadt
Innsbruck nur zwei städtische Kinderbildungseinrichtungen für Kinder unter drei
Jahren, die von 7 Uhr bis 19 Uhr ganzjährig geöffnet sind. Es gibt auch nur zwei
städtische Kindergärten, welche von 7 Uhr
bis 19 Uhr ganzjährig geöffnet haben.
Aufgrund der vielfältigen wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Veränderungen ist
der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen für die 0 bis 6-Jährigen von höchster
Priorität. Um den Müttern und Vätern den
Spagat zwischen Beruf und Familie zu
erleichtern, müssen in allen Stadtteilen
Kinderbildungseinrichtungen, welche
ganzjährig und ganztägig geöffnet sind,
vorhanden sein.
Es ist nicht zumutbar, durch die ganze
Stadt zu fahren, um die Kinder in die
Einrichtung zu bringen und dann wieder
abzuholen. Um am Arbeitsmarkt Chancen
zu haben, ist es erforderlich, für jedes Kind
in der Stadt Innsbruck einen ganzjährigen,
ganztägigen Platz in einer Bildungseinrichtungen zu schaffen.

24.6

I-OEF 62/2009
Wohnungen, Miteinbeziehung
der nicht beeinflussbaren Teile
der Betriebskosten in den anrechenbaren Wohnungsaufwand
bei der Gewährung von Mietzinsund Annuitätenbeihilfen und Anhebung auf den jeweils geltenden Richtwertmietzins (StRin
Dr.in Pokorny-Reitter)

StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin möge mit dem
Land Tirol Verhandlungen aufnehmen mit
folgenden Zielen:
-

bei der Gewährung von Mietzins- und
Annuitätenbeihilfen die nicht beeinflussbaren Teile der Betriebskosten in

GR-Sitzung 16.4.2009

den anrechenbaren Wohnungsaufwand einzubeziehen,
-

bei der Gewährung von Mietzins- und
Annuitätenbeihilfen den anrechenbaren Wohnungsaufwand von derzeit
max. € 4,-- pro m² für die Stadt Innsbruck zumindest auf den jeweils geltenden Richtwertmietzins - seit
1.4.2009 € 6,35 inkl. Umsatzsteuer
(USt) anzuheben,

-

dass das Land Tirol bei der Gewährung von Mietzins- und Annuitätenbeihilfen eine tirolweit einheitliche
Regelung bezüglich der Anwartschaft
vorgibt.

Grünbacher, Blaser Hajnal, Eberl,
Marinell, Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal,
Dr.in Pokorny-Reitter und Praxmarer, alle
e. h.
Die Stadt Innsbruck ist ein teures Wohnpflaster. Nach dem Immobilienspiegel
2008 sind in ganz Tirol nur die Mieten in
der Stadt Kitzbühel bei sehr gutem
Wohnwert höher. Die durchschnittliche
Miete bei frei vereinbartem Mietzins nach
dem Mietrechtsgesetz (MRG) beträgt in
der Stadt Innsbruck laut Immobilienspiegel
2008 € 9,38 inkl. USt pro m². Dazu
kommen noch die Betriebskosten, für die
ja derzeit keine Mietzins- und Annuitätenbeihilfen gewährt werden.
Für viele private Mietobjekte - auch für die
meisten Wohnungen der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) - gilt das
Mietrechtsgesetz (MRG). Im Mietrechtsgesetz (MRG) gibt es für unterschiedliche
Mietobjekte unterschiedliche Bestimmungen zur Mietzinsbildung.
Neben dem angemessenen Mietzins
kommt sehr häufig der so genannte
Richtwertmietzins zur Anwendung. Die
aktuelle Höhe des Richtwertmietzinses
wird jährlich per Verordnung des Bundesministeriums für Justiz erlassen. Ab
1.4.2009 beträgt der Richtwertmietzins für
Tirol € 6,35 inkl. USt.
Im Rahmen der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe wird derzeit für 1 m² Wohnfläche
ein Maximalbetrag von € 4,-- angerechnet.
Davon ausgehend und bestimmt durch
andere Faktoren wie Einkommen und
Familiengröße wird die Mietzins- und