Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.58

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- 264 -

Annuitätenbeihilfe berechnet, sie liegt
somit bei maximal € 4,-- pro m², häufig
darunter.
Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe muss
den tatsächlichen Mietkosten angenähert
werden, die finanzielle Belastung für das
Wohnen ist in der Stadt Innsbruck sehr
groß. Eine Erhöhung des anrechenbaren
Wohnungsaufwandes auf den jeweils
geltenden Richtwertmietzins - derzeit
€ 6,35 - sowie die Einbeziehung der nicht
beeinflussbaren Betriebskosten ist absolut
notwendig.
Dringend notwendig ist auch die Angleichung der Anwartschaft für ganz Tirol bei
der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe,
andernfalls wird die Stadt Innsbruck
ausgabenseitig weiterhin sehr stark
belastet werden.

24.7

I-OEF 63/2009
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Vermögensanlage (GR
Kunst)

GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

2.

Der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) wird ab dem Zeitpunkt dieses Beschlusses die Anlage von
Vermögenswerten auf dem Kapitalmarkt durch den Erwerb von Aktien
oder Obligationen untersagt. Insbesondere untersagt werden dabei der
Ankauf von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren sowie die Beteiligung an Fonds, speziell Hedgefonds
und die Durchführung von Transaktionen über Finanzprodukte wie etwa
Optionen, Futures, Credit-DefaultSwaps. Bestehende Geschäfte dieser
Art sind im Sinne der Verlustvermeidung zum günstigsten nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
Der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) wird ab dem Zeitpunkt dieses Beschlusses untersagt, fürderhin
Cross-Border-Leasing-Geschäfte zu
tätigen. Bestehende Geschäfte dieser
Art sind zum im Sinne der Verlust-

GR-Sitzung 16.4.2009

vermeidung günstigsten nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
Kunst und Haager, beide e. h.
Im Geschäftsberichts 2007 der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wird
eine Finanzanlage in Höhe von
€ 108.522.286,08 (Bilanz zum 31.12.2007:
Aktiva: III 3. Wertpapiere des Anlagevermögens) angeführt. Angesichts der
aktuellen Wirtschafts- und insbesondere
Bankenkrise ist die Werthaltigkeit dieser
Anlage massiv in Frage gestellt. Welcher
Abschreibungsbedarf sich aus diesem
Titel ergibt, ist noch nicht absehbar.
Zudem sind auch die Folgen der CrossBorder-Leasing-Verträge der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) letztendlich
nicht absehbar, wenngleich schon jetzt
feststeht, dass für die Rückgewinnung des
Stromnetzes auf einen Barwertvorteil von
€ 9,4 Mio verzichtet wurde. Weiters
mussten für die Umschuldung in USStaatsanleihen zirka € 1,5 Mio aufgewendet werden. Hinsichtlich des Kanalnetzes,
der Kläranlage und der Kraftwerke sind die
CBL-Verträge nämlich noch aufrecht.
Was die FPÖ schon lange festgestellt hat,
wird dadurch eindrucksvoll untermauert:
Die Vermögensanlage in Wertpapieren
gehört definitiv nicht zum Geschäftsgegenstand eines Kommunalunternehmens.

24.8

I-OEF 64/2009
Mobile Videoüberwachung,
Ankauf von zwei Fahrzeugen
(GR Kunst)

GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer als
Sicherheitsreferent wird ersucht, den
Ankauf von zwei Fahrzeugen zur mobilen
Videoüberwachung zu prüfen und dem
Stadtsenat im Fall eines positiven
Prüfberichts einen entsprechenden
Projektvorschlag vorzulegen.
Kunst und Haager, beide e. h.
Alljährlich wird die Stadt Innsbruck mit
einer Vielzahl von Vandalen-Akten