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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.550

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kunft von Magistratsdirektor K öfler anlä sslich der Sitzung des Stadt senats vom 29. April 2020.
6. Wenn ja, mit welcher Begr ü ndung?

7. Wenn nein, warum nicht ?
8. Lt. Medienberichten halten sie die Tatsache, dass Mag. Johannes Ver dross nicht schon von Beginn an aus rechtlichen Gr ünden vom Bewer bungsverfahren ausgeschlossen wurde f ür einen schweren Fehler, den
aber die f ür das Personal zust ä ndigen Funktionstr äger rechtlich wie politisch zu verantworten haben.

Welche f ür das Personal zust ä ndigen Funktionstr äger sind f ür diesen
schweren Fehler rechtlich verantwortlich?
Welche f ür das Personal zust ändigen Funktionstr ä ger sind f ür diesen
schweren Fehler politisch verantwortlich ?
9. Ist es richtig, dass lt. Homepage der Stadt Innsbruck PERSONAL in ihren
politischen Zust ändigkeitsbereich f ä llt, und Sie auch daher diesen, wie
von ihnen richtigerweise medial festestellten schweren Fehler, wenn
nicht rechtlich, sondern vor allem politisch zu verantworten haben ?
10. Mit welchen Konsequenzen haben die f ür das Personal zust ä ndigen
Funktionstr ä ger, die f ür den schweren Fehler ( siehe Frage 8 ) rechtlich
und politisch verantwortlich sind, seitens des B ürger meisters zu rechnen
bzwj schließen Sie folglich ihrer politischen Zust ä ndigkeit persönliche
Konsequenzen aus ?

11. Wenn nein, warum schließen Sie f ür sich selbst pers önliche Konsequen zen trotz des schweren Fehlers und ihrer politscher Verantwortung aus ?