Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.73
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bestrebt, vor weiteren Schritten eine
einvernehmliche Lösung mit der Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) herbeizuführen.
Weiters wurden in der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) alle Gesellschaftsgründungen unabhängig von der Größe des
Engagements aus Zweckmäßigkeitsgründen im Syndikatsausschuss behandelt.
Zu Frage 14: Der Kooperationsvertrag
dient der Festlegung von Zielen und der
Lenkung der Zusammenarbeit zwischen
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) einerseits und der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und der Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS) andererseits.
Hierunter fallen die Zusammenführung des
Stromvertriebes und des Gasgeschäftes
unter die alleinige Kontrolle der TIWAGGruppe, Gründung der gemeinsamen
Tochtergesellschaft Wasser Tirol Wasserdienstleistungs GmbH (WAT) für
Aktivitäten im Wasser- und Abwasserbereich, Projekte zur Hebung von Kostensynergien und Effizienzsteigerungen in
den Bereichen Stromerzeugung, verteilung und Gasverteilung sowie die
Hebung von Synergiepotentialen in
sonstigen Bereichen der Kooperation,
hierunter fällt auch das Kooperationsthema "Fernwärme".
In der 4. Sondersitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
5.4.2002 wurde in der Beschlussfassung
unter 4. auch der Abschluss eines
Kooperationsvertrages, "laut vorliegendem
Vertragsentwurf“ zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Zu Frage 15: Auf Basis der nun vorliegenden Studie sind hinsichtlich einer allfälligen Beteiligung an der TFG-Fernwärme
GmbH (Direktbeteiligung oder Tochtergesellschaft) entsprechende Überlegungen
anzustellen. Gemäß diesen Ergebnissen
werden die Organbeschlüsse herbeigeführt werden.
Zu Frage 16: Die Stadt Innsbruck befindet
sich auf Grund der Vertragssituation der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
in keiner Abhängigkeit vom fossilen
Energieträger Erdgas und ist daher frei in
ihrer Gestaltungsmöglichkeit.
GR-Sitzung 16.4.2009
Zu Frage 17: Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) kommt ihren Informationsverpflichtungen in den zuständigen
Gremien, nämlich dem Aufsichtsrat, dem
Präsidialausschuss, dem Syndikatsausschuss und in der Hauptversammlung in
allen Belangen in vollem Umfange nach.
GR Mag. Fritz: Da wir hier schon den
bemerkenswerten Fall haben, dass
aufgrund der Vertragskonstruktion der
Minderheitsaktionär dem Mehrheitsaktionär etwas vorschreiben kann, ersuche ich
um
Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Der Antrag auf Eröffnung der Debatte wird
abgelehnt.
27.2
I-OEF 54/2009
Lohbach in Hötting-West,
Errichtung eines Laichgewässers/Teich für Erdkröten, Stand
der Planungen (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 258) Folgendes mit:
Zu Frage 1: Solange ein Strafverfahren
seitens der Stadt Innsbruck gegen
Dr. Steidl wegen der Aufschüttung dieser
Materialien läuft, wird er nicht bereit sein,
der Stadt Innsbruck hier nur irgendwo
entgegen zu kommen. Das betrifft nicht
nur den Krötenteich, sondern auch den
Radweg.
Zu Frage 2: Der Alternativstandort liegt auf
Höhe der Sportanlage Hötting-West,
zwischen nördlicher Böschungskrone
Lohbach und der Böschung zu den
landwirtschaftlich genutzten Flächen des
"Harterhofes", im naturbelassenen Bereich
zwischen den beiden neu errichteten
Spielbereichen des Spielplatzes Lohbach.
Zu Frage 3: Es wurde Univ.-Doz. Dr. Hofer
mit diesen Dingen beauftragt. Er hat dann
die Kriterien und technischen Parameter
festgelegt.