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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.77

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- 283 -

Wasserwirtschaft und der Abteilung
Wasserwirtschaft des Amtes der Tiroler
Landesregierung.
Zu Frage 2: In Hinblick auf den künftigen
hochwassersicheren Ausbau des Inns
zwischen Congress und der Mühlauer
Brücke erfolgt eine gesamthafte Überprüfung der Ufermauern und Deckwerke.
Gleichzeitig werden ergänzende Profilaufnahmen der Innsohle durchgeführt. Die
Öffentlichkeit wurde mittels Presseaussendung von den geplanten Untersuchungen informiert.
Zu Frage 3: Teile der Mauern und
Ufersicherungen sind sanierungsbedürftig.
Die beobachteten Bohrungen sind
Grundlagen für die beauftragten Standsicherheitsuntersuchungen, welche einen
fundierten Überblick über den Sanierungsbedarf bzw. etwaige "statische oder
sonstige bautechnische Problemsituationen" geben werden. Für den weiteren
hochwassersicheren Ausbau sind die
beauftragten geotechnischen Untersuchungen Planungsgrundlage.
Zu Frage 4: Der Sanierungsbedarf ergibt
sich aus dem Alter der Konstruktionen. Die
Abschätzung des Gefährdungspotenzials
ergibt sich aus den laufenden Standsicherheitsuntersuchungen sowie aus den
laufenden hochwassertechnischen
Untersuchungen.
Zu Frage 5: Die Bohrungen stehen in
keinem Zusammenhang mit der Hungerburgbahn.
28.5

AsylwerberInnen, öffentliche
Leistungen (GR Kunst)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
Anfrage von GR Kunst und Mitunterzeichner Folgendes mit:
Die Anfrage ist sehr umfangreich und
umfasst weite Bereiche des Asylwesens,
welche nicht in den Zuständigkeitsbereich
der Stadtgemeinde Innsbruck fallen. Der
Zuständigkeitsbereich für die Zielgruppe
der AsylwerberInnen liegt bei der Flüchtlingskoordinationsstelle des Landes Tirol.
Daher haben wir darüber auch keine
Statistik.
Die Kostentragungsregelung für AsylwerberInnen wurde zwischen Bund und Land
GR-Sitzung 16.4.2009

Tirol verhandelt. Der Bund übernimmt
60 % der Kosten und das Land Tirol 40 %.
Gemäß § 15 des Tiroler Grundversorgungsgesetzes haben die Gemeinden
dem Land Tirol vom 40 %igen Landesanteil 35 % zu ersetzen.
Diese Kostentragungsregelungen sind
allerdings in den letzten Jahren noch nie
schlagend geworden, weil ich vor Jahren
mit Alt-Landeshauptmann-Stellvertreter
Prock vereinbart habe, dass wir diese
Kosten aus den Strafgeldern finanzieren.
Auf diese Weise kommt die Stadt Innsbruck zumindest zu einem kleinen Teil der
Strafgelder.
Die Anfrage betreffend die Asylberechtigten - das sind jene Personen, für die das
Asylverfahren abgeschlossen ist - ist auch
sehr detailliert. Wir sind EDV-mäßig nicht
in der Lage zu sagen, in welchem Ausmaß
die Asylberechtigten Leistungen in den
vergangenen Jahren erhalten haben.
Die Grundsicherung für Asylberechtigte ist
gleich wie für österreichische StaatsbürgerInnen:
Lebensunterhalt:
-

Alleinstehende: € 459,90

-

Hauptunterstützte: € 393,50 (das sind
Personen, die mit Ehegatten, Lebensgefährten oder sonst in Familiengemeinschaft mit unterhaltsberechtigten Angehörigen unter einem Dach
leben)

-

Mitunterstützte ohne Anspruch auf
Familienbeihilfe: € 273,70

-

Sonstige Mitunterstützte: € 152,90
(das sind die Kinder)

Unterkunft:
-

Alleinstehende (Garconniere) max.
€ 400,-- inkl. Betriebskosten

-

2 oder 3 Personen-Haushalt: AlleinerzieherIn mit einem Kind, Familie oder
Partnerschaft mit einem Kind: max.
€ 575,-- inkl. Betriebskosten

-

Mehrpersonenhaushalt ab drei
Personen aufwärts: € 650,-- bis
€ 750,-- inkl. Betriebskosten

Hinsichtlich der maximalen Höhe von
Grundsicherungsleistungen für einen