Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.78
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Alleinstehenden und eine vierköpfige
Familie ist festzuhalten, dass die Gewährung der Grundsicherung die Bereitschaft
des Hilfesuchenden zur Voraussetzung
hat, nach seinen Möglichkeiten in angemessener und zumutbarer Weise zur
Abwendung, Bewältigung oder Beseitigung der Notlage beizutragen.
Die Anfrage zur Familienbeihilfe betrifft
den Bund, daher stehen der Stadt
Innsbruck keine Daten zur Verfügung.
Durch diese im Tiroler Grundsicherungsgesetz getroffene grundsätzliche Festlegung wird die Beitragspflicht des Hilfesuchenden ausdrücklich normiert und findet
sich dort insbesondere die Verpflichtung
zum Einsatz der eigenen Kräfte.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
von GR Kunst und Mitunterzeichner
Folgendes mit:
Maximale Grundsicherungsleistung:
-
-
Alleinstehende Personen: € 459,90
(Alleinstehenden-Richtsatz) plus
€ 400,-- inkl. Betriebskosten für die
Unterkunft, fallbezogene Krankenhilfeleistungen und Bekleidungshilfe;
abzüglich Mietzinsbeihilfe
4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene
und 2 Kinder): € 393,50 (Hauptunterstützte) + € 273,70 (Ehegatte/in, Lebensgefähre/in) + € 152,90 (pro Kind)
plus € 650,-- bis € 750,-- inkl. Betriebskosten für die Unterkunft, fallbezogene Krankenhilfeleistungen und
Beikleidungsbeihilfe; abzüglich Mietzinsbeihilfe.
Seit dem Jahr 1998 beträgt der Kostenbeitrag der Stadt Innsbruck für diese Leistungen nach der so genannten "Paktumsregelung" 35 %.
Zur angefragten jährlichen Höhe des
Kostenaufwandes für die Personengruppe
der Asylberechtigten und den korrespondierend dazu gewünschten personenbezogenen Statistikabfrage ist auszuführen,
dass eine Herausfilterung dieser Personen
aus dem EDV-System im angeforderten
Ausmaß derzeit mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden
ist. Die dafür bis zum Gemeinderatstermin
zur Verfügung gestandene Zeitspanne war
zur kurz.
Mit der ins Auge gefassten Erweiterung
der amtsinternen EDV-technischen
Abfragemodalitäten sollte dies in Zukunft
ohne größeren Zeitaufwand möglich sein.
GR-Sitzung 16.4.2009
28.6
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Tarifgestaltung (GR Kunst)
Zu Frage 1 und 2: Ich kann die einzelnen
Tabellen zu den Fahrscheinpreisen gerne
vortragen. Sie sind aber auf der Homepage der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) unter
www.ivb.at zu finden und liegen weiters
dem Akt bei. Ich würde die Antragssteller
daher bitten, diese Tabellen dort nachzulesen.
Zu Frage 3: Am 1. Februar 2009 im
gesamten Verkehrsverbund Tirol. Der
Tariffolder ist unter www.ivb.at abrufbar
und liegt weiters dem Akt bei.
Zu Frage 4: Ja.
Zu Frage 5: Die sachlichen Gründe für die
Preiserhöhung ergeben sich daraus, dass
der Dieselpreis seit dem Jahr 2007 um
24,94 % gestiegen ist. Bei einem Jahresverbrauch von 3,356 Mio Litern bedeutet
dies eine Erhöhung um € 0,648 Mio. Die
Strompreise erhöhten sich mit 1.1.2007
um 32 %. Die kollektivvertragliche
Erhöhung zum 1.1.2008 betrug 4,5 % für
18 Monate. Aufgrund der Biennal- und
Gruppenvorrückungen ergibt sich eine
zusätzliche betriebliche Erhöhung von 2 %
pro Jahr.
Die Tarifanpassung beträgt durchschnittlich 3,16 % bei den Zeittickets bzw. bei
den Fahrtickets im Vorverkauf. Die
Einzeltickets werden nicht erhöht. Die
Tarife für die Umsteiger wurden durchschnittlich um 4,64 % erhöht. Der Grund
für diese überproportionale Erhöhung liegt
im Umstand, dass die Förderung des
Verkehrsverbundes Tirol eingefroren
wurde.
Aufgrund des Tarifbestell- und Kooperationsvertrages mit dem Verkehrsverbund
Tirol, werden lediglich die im Jahr 2003
erzielten Ab- und Durchtarifierungsbeträge
für die Stadt Innsbruck in einem pauscha-