Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.79

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lierten, nicht mehr valorisierten Betrag in
Höhe von € 1.325.638,-- weiterbezahlt.
Zu Frage: 6, 7, 8 und 9: Nein.
Zu Frage 10: Siehe dazu die Beantwortung zu Frage 5.
Zu Frage 11, 12 und 13: Nein.
Zu Frage 14: Hier muss es sich um einen
Leseirrtum der Anfragesteller handeln.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer verweist auf
Screenshots der Automatenbildschirme,
die dem Akt beiliegen.

29.

Einbringung von Anfragen

29.1

Stadtmagistrat Innsbruck,
Internet-Zugang für MitarbeiterInnen (GR Mag. Fritz)

GR Mag Fritz: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin folgende
Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin wird daher
ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.

2.

Haben alle MitarbeiterInnen der Stadt
Innsbruck, die an ihrem Arbeitsplatz
über einen PC verfügen, Zugang zum
Internet über die Möglichkeit E-Mails
zu empfangen und zu verschicken
hinaus?
Wenn nein,

2.1 welche "MitarbeiterInnen-Kategorien"
bzw. Hierarchieebenen in welchen
Abteilungen/Ämter/Referaten haben
Internetzugang über E-Mail hinaus
und welche nicht?
2.2 wer entscheidet nach welchen
Kriterien darüber, ob ein solcher Internetzugang gewährt wird oder
nicht?
2.3 warum haben nicht alle MitarbeiterInnen einen solchen Internetzugang?
Mag. Fritz und Mag.a Schwarzl, beide e. h.

29.2

Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. II, Jugendwohlfahrt, Aufsichtspflichten im Rahmen der
Unterbringung (GR Kunst)

GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgende
Anfrage:
Die Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, berät in
Erziehungsfragen, gewährt Unterstützungen und leitet bei Minderjährigen, deren
Wohl in der eigenen Familie nicht gewährleistet werden kann, Schutzmaßnahmen
ein. Es berät über elterliche Rechte und
Pflichten und setzt Unterhaltsansprüche
notfalls auch gerichtlich durch. Es schult,
betreut und beaufsichtigt Personen, die
sich als Pflegeeltern zur Verfügung stellen
und schließlich werden Adoptionen
vermittelt und begleitet.
In der Stadt Innsbruck sind im vergangenen Jahr 730 Kinder von der Jugendwohlfahrt betreut worden, rund 300 Kinder
waren außerhalb ihrer Familien untergebracht. Die Zahl der Fälle, in denen das
Jugendamt neue Hinweise auf eventuelle
Gefährdungen von Kindern nachging,
betrug im vergangenen Jahr 740.
Gegenstand der Meldungen war unter
anderem Vernachlässigung, Suchtprobleme, Gewalt, aber auch Banales wie z. B.
Lärmbelästigung der Nachbarn. In etwa
einem Drittel der Fälle war das Einschreiten der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt,
nicht notwendig. Wegen Gefahr im Verzug
musste das Innsbrucker Jugendamt vier
Mal ein Kind aus einer Familie herausnehmen.
Die ambulante Unterstützung wird teils
durch Sozialarbeiterinnen des Amtes, teils
durch Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt geleistet. Das Angebot reicht
von Kinderheimen, die in kleinen Wohngruppen geführt werden, bis zu sozialpädagogischen Wohngemeinschaften.
Speziell für kleine Kinder gibt es Pflegefamilien. Im Rahmen der Unterbringung
von Jugendlichen zwischen 14 und 18
Jahren gibt es auch Zusammenarbeit
zwischen der städtischen Jugendwohlfahrt
der Stadt Innsbruck und Sozialvereinen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wird
daher ersucht, nachfolgende Fragen zu
beantworten:

GR-Sitzung 16.4.2009