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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.100

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Fan Zone Bergisel

Im Bereich der Fan Zone Bergisel ergab die Prüfung bei drei Kostenverrechnungen Beanstandungen, wobei in zwei Fällen im Wesentlichen
umsatzsteuerliche Themen angesprochen worden sind.
In einem Fall war für die Kontrollabteilung die Rechnungssystematik in
der zugrunde liegenden Faktura nicht schlüssig nachvollziehbar.

VIP Zone Seegrube

Die Prüfung der Sicherheitskosten im Bereich der VIP Zone Seegrube
führte bei zwei Verrechnungen aufgrund fälschlicher Berücksichtigung
von Vorsteuer zu Beanstandungen.

Fan Camp Messe

Eine Feststellung betraf die nach Einschätzung der Kontrollabteilung
vorgenommene Doppelverrechnung von Moderationsleistungen im
Ausmaß von netto € 400,00.
Eine weitere Beanstandung ergab sich bei der Weiterverrechnung der
Kosten für die Bereitstellung des Sanitätsdienstes durch das Österreichische Rote Kreuz. Hier wurde dem Verein von der OSVI der Bruttorechnungsbetrag ohne Berücksichtigung der 10 %igen Vorsteuer
(€ 5.102,95) in Rechnung gestellt.
Im dritten Fall verabsäumte es die OSVI offenbar irrtümlich, dem Verein die Kosten für Fracht- und Verpackungsspesen (€ 56,42) für Lieferungen eines in Deutschland ansässigen (Lack-)Folien-Unternehmens
zu verrechnen.

Stellungnahme im
Anhörungsverfahren

Im Anhörungsverfahren teilte der Vereinsvorstand zu den aufgezeigten
Feststellungen und Beanstandungen mit, dass entsprechende Änderungen bereits vorgenommen worden wären. Der Verein hat noch während der Prüfung am 20.1.2009 die OSVI um entsprechende Korrekturen gebeten.
7 Schlussrechnung OSVI

Liquiditätsplan

Bezüglich der Ver- bzw. Abrechnung der im Rahmen der Organisation
und Durchführung der Public Viewings in den Fanbereichen anfallenden
Kosten ist in den diesbezüglichen Vereinbarungen fixiert, dass vom
Verein „im Wege eines gemeinsam zu erstellenden Liquiditätsplanes für
die Vorleistungen der Olympiaworld die notwendigen finanziellen Mittel
zur Verfügung gestellt werden“. Dazu stellte die Kontrollabteilung fest,
dass ein Liquiditätsplan – wie vereinbarungsgemäß vorgesehen – nicht
erstellt worden ist. Die vom Verein geleisteten Akontozahlungen richteten sich gem. Rücksprache mit dem Geschäftsstellenleiter einerseits
nach der entsprechenden Notwendigkeit bei der OSVI, andererseits
nach der zum jeweiligen Zeitpunkt gegebenen Liquiditätsausstattung
des Vereines.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu weiters mitgeteilt, dass hinsichtlich
der notwendigen Liquidität des Vereines und der OSVI relativ rasch
festgestellt werden konnte, dass über 80 % der Zahlungen auf die Monate Mai, Juni und Juli 2008 fallen werden.

Zl. KA-12975/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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