Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.101

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_04-April.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Akontozahlung für
Vorleistungen

Außerdem war zur „Sicherung der Liquidität“ der OSVI eine Akontozahlung in Höhe von € 50.000,00 per 15.11.2007 vereinbart. Recherchen
der Kontrollabteilung haben ergeben, dass diese Akontozahlung – nach
verspäteter Fakturierung durch die OSVI – erst per 27.12.2007 geleistet worden ist.

Schlussrechnung
OSVI

Die von der OSVI gelegte „Endrechnung Fanzonen und Fanmeile Euro
2008“ für die vier Fanbereiche weist per 30.11.2008 Gesamtaufwendungen in Höhe von netto € 6.711.211,44 aus. Unter Gegenverrechnung der Erlöse und unter Berücksichtigung der vom Verein geleisteten
Akontozahlungen ergab sich per 30.11.2008 ein offener Betrag in Höhe
von netto € 301.664,16, welcher auch zum Prüfungszeitpunkt noch
nicht beglichen war.

Akontozahlungen

Bis zum Prüfungsstichtag (30.11.2008) tätigte der Verein über das
Bankkonto insgesamt 21 Überweisungen, welche als Akontozahlungen
den vier von der OSVI organisierten und durchgeführten Fanbereichen
zuordenbar waren. Die Überprüfung dieser Akontozahlungen bzw. der
damit in Verbindung stehenden Belege führte in drei Fällen zu Beanstandungen.
Auf die Empfehlung der Kontrollabteilung, im Sinne einer vollständigen,
korrekten und nachvollziehbaren Belegsammlung die aufgezeigten Beanstandungen aufzuklären bzw. gegebenenfalls zu bereinigen, teilte
der Vereinsvorstand im Anhörungsverfahren mit, dass eine Aufklärung
und Bereinigung mittlerweile stattgefunden habe.

Umsatzsteuerrechtliche Aspekte

Den Vorstandsprotokollen und den schriftlichen „Briefings“ zu den Vorstandssitzungen war zu entnehmen, dass bezüglich der Entschädigungszahlungen der UEFA an die Host Cities gemäß Host-City-Charta
Unklarheiten über die Anwendung des Normalsteuersatzes oder des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes bestanden.
Der Steuerberater des Vereines ging im Ergebnis davon aus, dass es
sich bei den durchgeführten Veranstaltungen umsatzsteuerrechtlich um
Filmvorführungen bzw. Musik- und Gesangsdarbietungen handelt und
die Entschädigungszahlungen daher mit dem ermäßigten 10 %igen
Umsatzsteuersatz zu belegen wären. Er betonte allerdings auch ausdrücklich, dass zur endgültigen Absicherung bzw. Klärung der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes eine Anfrage an das Finanzamt
Innsbruck gestellt werde.
Bei Beendigung der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung informierte der Geschäftsstellenleiter darüber, dass sich das Bundesministerium für Finanzen nunmehr zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung
der Zahlungen der UEFA in der Weise geäußert hat, dass die angesprochenen Zahlungen mit dem 20 %igen Normalsteuersatz zu besteuern
sind. Auf Basis dieser rechtlichen Würdigung des BMF besteht in diesem Zusammenhang seitens des Vereines eine zusätzliche – bis dato
nicht erwartete – Umsatzsteuerschuld in Höhe von € 83.333,33.

Zl. KA-12975/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

11