Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.102
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Nachdem auch hinsichtlich der Akontozahlungen an die OSVI von einer
ermäßigten Umsatzsteuerpflicht ausgegangen worden ist, empfahl die
Kontrollabteilung dahingehend in Abstimmung mit dem Finanzamt eine
Korrektur der bisherigen Rechnungslegung vorzunehmen. Wie aus der
Stellungnahme des Vereinsvorstandes zu dieser Angelegenheit
hervorging, ist eine Bereinigung in Absprache und Abstimmung mit
dem Finanzamt erfolgt.
Agenturprovision
OSVI
In den abgeschlossenen Verträgen betreffend die Fanbereiche wurde
eine Agenturprovision in Höhe von 10 % der (veranschlagten) Ausgaben mit dem Zusatz vereinbart, dass die OSVI die Höhe der Provision
anhand kostenrechnerischer Nachweise über die erbrachten Leistungen
zu untermauern hat. Bei Vereinbarungsabschluss wurde von einer
Agenturprovision in Höhe von € 350.000,00 bis € 400.000,00 ausgegangen.
Verzicht auf
Agenturprovision im
Sicherheitstopf
Die im Vergleich zu den ursprünglichen Budgetierungen deutlich höheren Sicherheitskosten in den Fanbereichen hätten auf Basis der bestehenden Vereinbarungen auch eine Erhöhung der Agenturprovision mit
sich gebracht. Hierzu wurde in der 5. Vorstandssitzung vom 19.5.2008
allerdings besprochen, dass die OSVI-Provision auf die Leistungen im
Sicherheitstopf gestrichen werden sollte.
Die Kontrollabteilung stellte dazu fest, dass die Streichung der Agenturprovision auf die Leistungen im Sicherheitstopf vertraglich (durch
Unterfertigung einer allfälligen Zusatzvereinbarung zu den bestehenden
Verträgen) nicht umgesetzt worden ist.
Noch nicht beglichene
Agenturprovision
Zum Prüfungszeitpunkt (Mitte Jänner 2009) war die vereinbarte Agenturprovision von der OSVI weder fakturiert noch vom Verein bezahlt.
Außerdem bemerkte die Kontrollabteilung, dass die Liquiditätsausstattung des Vereines einen entsprechenden Ausgleich nicht mehr zulässt,
da die dem Verein noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur
Begleichung des noch offenen Betrages der Endrechnung der OSVI
benötigt werden. Die Kontrollabteilung empfahl daher, in dieser Sache
eine Klärung herbeizuführen, wobei ein - wie vom Geschäftsstellenleiter
angedeutet - allenfalls beabsichtigter gänzlicher oder teilweiser Verzicht
seitens der OSVI vertraglich entsprechend zu dokumentieren wäre.
In der Stellungnahme teilte der Vereinsvorstand dazu mit, dass ein
diesbezügliches Klärungsgespräch zwischen Vertretern der Generalversammlung der OSVI und der Generalversammlung des Vereines stattfinden sollte. Zielsetzung sei jedenfalls, durch entsprechende Zusatzvereinbarungen den offenen Sachverhalt definitiv zu klären.
Zl. KA-12975/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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