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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.119

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Sollstellung
des Mandantenkontos

Im Nachvollzug der Entwicklung der Kontostände stellte die Kontrollabteilung fest, dass das „Mandantenkonto“ im Jahr 2007 bis auf zwei Tage permanent im Soll war, wobei der höchste Sollstand am 21.12.2007
mit einem Betrag von € 1.825.995,71 ausgewiesen worden ist. Auch im
Jahr 2008 ergaben sich deutliche Sollstände. Zum 13.10.2008 schlug
auf dem Konto ein Ausleihungsbetrag in Höhe von € 1.928.086,10 zu
Buche.

Soll- und
Überziehungszinsen

Die im Laufe der Jahre gestiegenen Kontoüberziehungen fanden ihren
Niederschlag auch in den angefallenen Soll- und Überziehungszinsen.
Während im Jahr 2007 Sollzinsen in Höhe von € 42.509,01 berechnet
worden sind, ergab sich per 30.9.2008 (also ohne Berücksichtigung des
Zinsabschlusses für das 4. Quartal 2008) eine Sollzinsbelastung in Höhe
von € 47.687,34. Die Kontrollabteilung prognostizierte für das gesamte
Jahr 2008 – bei gleich bleibender Kontoausnutzung wie im 3. Quartal
2008 – kumulierte Sollzinsen in Höhe von ca. € 70.000,00.
Weiters stellte die Kontrollabteilung fest, dass neben den Sollzinsen
auch Überziehungszinsen zur Verrechnung gelangten. Vor allem in den
Jahren 2005 (€ 5.185,68) und 2006 (€ 6.145,35) sind – offenbar wegen eines nicht bzw. nicht in ausreichendem Ausmaß vereinbarten
Überziehungsrahmens – Überziehungszinsen angefallen. Auch 2007
(€ 286,87) und 2008 (€ 92,69 bis 30.9.2008) kam es zur – hier jedoch
lediglich geringfügigen – Verrechnung von Überziehungszinsen.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, bei der Bewirtschaftung des Kontos künftig genauer auf das vereinbarte Überziehungslimit zu achten
und allfällig erforderliche Überziehungsmöglichkeiten frühzeitig mit der
Bank abzustimmen, sodass die Anlastung von Überziehungszinsen zur
Gänze vermieden werden kann.

Überziehungsrahmen

Im Geschäftsjahr 2007 kam es zu einer Anpassung der Überziehungsmöglichkeit auf dem „Mandantenkonto“. Im Zusammenhang mit der
Einräumung bzw. Anpassung des Überziehungsrahmens vermisste die
Kontrollabteilung allerdings einen gem. den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erforderlichen Aufsichtsratsbeschluss und empfahl,
diesen Beschluss formell nachzuholen.
Im Anhörungsverfahren teilte die IISG dazu mit, dass mit Aufsichtsratsbeschluss vom 10.12.2008 mittlerweile ein nach Einschätzung der
Gesellschaft ausreichender Überziehungsrahmen in Höhe von € 1,5
Mio. genehmigt worden ist.

Pauschalakontierungen

Zl. KA-09482/2008

Zur teilweisen Kontodeckung wird das „Mandantenkonto“ seit Anfang
2008 von der städt. Finanzabteilung mit einem monatlichen Pauschalakonto in Höhe von € 90.000,00 dotiert. Dieser Betrag deckt jedoch die
auf dem Konto verbuchten Aufwendungen nicht gänzlich ab, sodass
seitens der IISG weiterer Vorfinanzierungsbedarf besteht.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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