Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.127
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Anhörungsverfahren trat die IISG der Empfehlung der Kontrollabteilung
grundsätzlich bei.
Da der Pavillon unternehmerisch (Verpachtung) genutzt wird, wurden
die Rechnungsbeträge buchhalterisch mit vollem Vorsteuerabzug verarbeitet. Daher sind für die Projektabrechnung zwischen der IISG und
der Stadt Innsbruck lediglich die Nettobaukosten relevant.
Feststellungen
Architekt
Im Zuge der Prüfung der Gesamtbaukosten bzw. der auf dem Baukonto erfassten Beträge ergaben sich aus Sicht der Kontrollabteilung folgende Differenzen bzw. korrekturbedürftige Abweichungen:
Die Planung des Pavillons erfolgte durch ein deutsches Architekturbüro. In Bezug auf das Gesamthonorar war für die Kontrollabteilung auffällig, dass einzelne Teilrechnungen jeweils mit ihrem Bruttorechnungsbetrag auf dem Baukonto eingewiesen worden sind. Im
Ergebnis beanstandete die Kontrollabteilung, dass es verabsäumt
worden ist, einen möglichen Vorsteuerabzug in Höhe von
€ 12.682,90 geltend zu machen. Eine Richtigstellung ist von der
Baubuchhaltung auf Empfehlung der Kontrollabteilung noch während der Prüfung durchgeführt worden.
In Verbindung mit Teilrechnungen der Architekten wurden auch
Fakturen nach dem so genannten Reverse Charge System (Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger) augenscheinlich. Im Bereich der Sanitärinstallationen des Pavillons führten Rechnungslegungen nach dem Reverse
Charge System insofern zu buchhalterischen Problemen, als zunächst nicht erkannt worden ist, dass es sich bei den ausgewiesenen Rechnungsbeträgen um Nettobeträge handelte und diese somit
unter nochmaligem Vorsteuerabzug verbucht worden sind. Im Rahmen der Schlussrechnung wurde die Problematik offenkundig und
im Nachhinein korrigiert. Die Kontrollabteilung empfahl auf
Basis dieser Feststellung künftig besonderes Augenmerk auf die
korrekte Verbuchung von Rechnungen nach dem Reverse Charge
System zu legen, um allfällige steuerliche Probleme zu vermeiden.
Tiefbautechnische
Projektierung und
Wasserwand
Zl. KA-09482/2008
Auf dem Baukonto wurde mit Datum 5.4.2005 ein Betrag in Höhe
von € 5.545,00 netto für tiefbautechnische Projektierungsarbeiten
betreffend den Veranstaltungsplatz vor dem Landestheater erfasst.
Weiters wurde mit Datum 20.7.2004 ein Betrag in Höhe von
€ 12.100,56 brutto über das Baukonto gebucht, welcher die Planung der vor der Landestheater-Probebühne befindlichen Wasserwand betraf. Nachdem für die Kontrollabteilung eine unmittelbare
Verbindung zur Errichtung des Pavillons nicht erkennbar war, wurde empfohlen, die beiden Rechnungsbeträge nicht den Errichtungskosten desselben zuzuordnen und das Baukonto um diese Beträge
zu bereinigen. Eine Abrechnung mit der Stadt Innsbruck müsste unter einem gesonderten Titel – jedenfalls nicht unter „Errichtungskosten Pavillon“ – erfolgen. Die IISG erklärte in ihrer
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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