Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.128
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Stellungnahme, dass die Rechnungen in Absprache mit der Stadt
Innsbruck/Beteiligungsverwaltung mangels eigener Budgetpost auf
„Grundbesitz“ umgebucht worden wären.
HSL- und
Elektroplanung
Im Bereich der HSL-Planung sowie der Elektroplanung stellte die
Kontrollabteilung Abweichungen über € 929,91 bzw. € 203,11 fest,
welche in ihrer Gesamtheit auf die Nichtgeltendmachung von Vorsteuerbeträgen (also Bruttoverbuchungen) zurückzuführen waren.
Bei den sonstigen der Planung zurechenbaren Kosten ergaben sich
auch geringfügige Differenzen (€ 9,69), welche ebenfalls in einer
falschen Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen begründet waren.
Insgesamt empfahl die Kontrollabteilung, eine Berichtigung des
Baukontos vorzunehmen, was gem. erhaltener Stellungnahme der
IISG mittlerweile auch geschehen sei.
Anliegerabgaben
Tiefgarage
In der Kostenkategorie Gebühren und Abgaben wurde eine Kostenanlastung in Höhe von € 45.541,90 (Belegdatum 1.4.2008) auffällig. Recherchen der Kontrollabteilung dazu machten deutlich, dass
es sich bei diesem Betrag um die vom Stadtmagistrat der Stadt
Innsbruck als Abgabenbehörde vorgeschriebenen Gehsteigbeiträge
betreffend die Errichtung der „Verbindungsgarage zwischen den
Tiefgaragen des Congress Innsbruck und der City-Garage“ auf dem
SOWI-Areal handelte.
Nachdem lediglich ein kleiner Teilbetrag (€ 4.091,91) der angesprochenen Summe der Errichtung des Pavillons zuordenbar war und
der Großteil (€ 41.449,99) auf den Bau der Tiefgarage entfiel, empfahl die Kontrollabteilung, das Baukonto entsprechend zu berichtigen.
Außerdem zeigte die Kontrollabteilung im Bericht auf, dass es anlässlich der im Zusammenhang mit dem Bau der Verbindungstiefgarage vom Stadtmagistrat als Abgabenbehörde vorgeschriebenen
Anliegerabgaben zu Unstimmigkeiten mit dem privaten Bauträger
der Tiefgarage hinsichtlich der Bezahlung der Abgaben gekommen
ist. Im Endeffekt konnten die Auseinandersetzungen durch einen –
unter anwaltlicher Hilfe zustande gekommenen – Vergleich beigelegt werden. Dabei kam es den Berechnungen der Kontrollabteilung
zufolge zu einem effektiven Abgabenverzicht seitens der IISG in
Höhe von ca. € 6,2 Tsd. Bezüglich diesen Abgabenverzicht erinnerte die Kontrollabteilung an die Notwendigkeit eines Stadtsenatsbeschlusses. Die IISG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass der notwendige Beschluss des Stadtsenates derzeit eingeholt werde.
Insgesamt empfahl die Kontrollabteilung zum Thema „Anliegerabgaben Tiefgarage“, eine diesbezügliche Abrechnung mit der Stadt
Innsbruck vorzunehmen. Die MA IV teilte im Anhörungsverfahren
dazu mit, dass zur buchhalterischen Richtigstellung mit der IISG
das Einvernehmen hergestellt und entsprechende Korrekturen
durchgeführt würden. Die IISG informierte in ihrer Stellungnahme
Zl. KA-09482/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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