Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.129
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darüber, dass eine Bereinigung mittlerweile stattgefunden habe und
der beanstandete Betrag (€ 41.449,99) mangels eigener Budgetpost in der Stadt Innsbruck auf „Grundsbesitz“ umgebucht worden
wäre.
Baukostenabrechnung
Was die Abrechnung der Baukosten des Pavillons mit der Stadt Innsbruck anbelangt, war es für die Kontrollabteilung zunächst verwunderlich, dass das Bauprojekt zum Zeitpunkt der Prüfung (4. Quartal 2008)
noch nicht endabgerechnet war, zumal die Übergabe des Pavillons bereits im März/April des Jahres 2006 erfolgt ist. Begründet wurde dieser
Umstand von der (Bau)Buchhaltung damit, dass einerseits offenbar
Ungereimtheiten in Bezug auf die Anliegerabgaben im Zusammenhang
mit der Verbindungstiefgarage bestünden und man andererseits von
der Technik bisher noch keine Meldung über die Fertigstellung des Projektes erhalten habe.
Wie dem Baukonto und der städt. Buchhaltung zu entnehmen war,
wurden von der IISG im Jahr 2005 insgesamt € 900.000,00 angefordert und städtischerseits auch beglichen. Nachdem die Stadt Innsbruck
für den Bau des Pavillons in Summe einen Betrag in Höhe von
€ 1.350.000,00 budgetiert hatte, waren unter Anrechnung der getätigten Teilzahlungen zum Prüfungszeitpunkt noch € 450.000,00 verfügbar
bzw. abrufbereit. Die Kontrollabteilung kritisierte, dass – unter Ausblendung der Thematik „Anliegerabgaben Tiefgarage“ – eine
(End)Abrechnung des Bauprojektes bereits im ersten Quartal des Jahres 2007 hätte erfolgen können. Die IISG stimmte im Anhörungsverfahren den Ausführungen der Kontrollabteilung betreffend die nicht erstellte Endabrechnung grundsätzlich zu. Weiters wurde mitgeteilt, dass per
26.11.2008 seitens der Beteiligungsverwaltung eine weitere Transferzahlung in Höhe von € 350.000,00 geleistet worden sei. Dem im Rahmen dieser Stellungnahme gelieferten generellen Hinweis auf die möglicherweise auftretende Problematik einer eventuellen Rückforderung
(Nachtragskredit aufgrund noch fehlender Belege) an die Stadt
Innsbruck, konnte die Kontrollabteilung im Lichte der generellen (beschriebenen) Problemstellung zwar folgen, in ihren Anmerkungen
machte die Kontrollabteilung jedoch gleichzeitig deutlich, dass die diesbezüglichen Ausführungen der IISG nicht den Kern der von der Kontrollabteilung geäußerten Kritik im Zusammenhang mit der Errichtung
des Pavillons treffen.
Die Kontrollabteilung erinnerte an den bestehenden Kontoüberzug auf
dem „Mandantenkonto“ und empfahl, zur Vermeidung weiterer Sollzinsen, eine rasche Endabrechnung des Bauprojektes Pavillon durchzuführen. Generell sprach die Kontrollabteilung vor dem Hintergrund der
bestehenden Sollstellung am Baukonto die Empfehlung aus, zur Vermeidung von Finanzierungskosten (Sollzinsen) um eine Optimierung
der Geldflüsse zwischen IISG und Stadt Innsbruck besorgt zu sein. Die
MA IV berichtete hierzu in ihrer Stellungnahme, dass in einer Arbeitsbesprechung am 11.11.2008 von der Geschäftsleitung der IISG zugesagt worden sei, neben einer neuen Organisation der Schnittstellen
Zl. KA-09482/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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