Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.19

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9.

I Präs. 295e/2009
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates "Geschäftsordnung der Lawinenkommission
der Landeshauptstadt Innsbruck
2009"

Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 19.8.2009,
beiliegenden Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates "Geschäftsordnung
der Lawinenkommission der Landeshauptstadt Innsbruck 2009" zu beschließen.
Das Ganze fußt auf einer Empfehlung des
Amtes der Tiroler Landesregierung,
Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz.
Man hat sich entschlossen, die Geschäftsordnung der Lawinenkommission der
Stadt Innsbruck anzupassen. Vorlage war
die Mustergeschäftsordnung, welche das
Land Tirol erstellt hat.
Ganz klar und eindeutig werden die
Aufgaben und der Wirkungsbereich
geregelt. Grundsätzlich betrifft es das
gesamte Gemeindegebiet, im Wesentlichen das Gebiet der Nordkette bzw. den
Bereich Hungerburg. Die Lawinenkommission besteht aus fünf Personen, wobei es
aber auch mehr sein können. Die Bestellung erfolgt mit schriftlichem Bescheid für
die Dauer von fünf Jahren durch die Frau
Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister.
Jährlich ist eine konstituierende Sitzung im
Oktober einzuberufen.
Als Mitglieder sind folgende Personen
vorgeschlagen:
-

Ing. Oliver Wolkersdorfer und Herbert
Zinner, Nordpark Errichtungs- und
Betriebs GesmbH

-

Dipl.-Ing. Steiger und Ing. Ephräm
Unterberger, Mag.-Abt. III, Land- und
Forstwirtschaft

-

Pistenretter Werner Haberfellner und
Baumgartner

-

Rudolf Theyermann, Skiverleih sowie

-

Bernhard Schlechter, Pächter der
Höttinger Alm.

GR Buchacher: Ich möchte dazu einige
kritische Dinge sagen, die zumindest
GR-Sitzung 22.10.2009

beachtet werden sollten. Ich darf an die
AltbürgerInnen-Feier erinnern, wo die Frau
Bürgermeisterin darauf hingewiesen hat,
wie schnell man von der Stadt in hochalpines Gelände gelangt. Daher möchte ich
darauf hinweisen, dass eine Lawinenkommission gerade für die Stadt Innsbruck
und deren BewohnerInnen von sehr
wichtiger Bedeutung ist. Natürlich ist es für
die Bahn, die auf die Nordkette fährt, von
gleicher Wichtigkeit, um die Sicherheit der
Fahrgäste zu gewährleisten.
Es sollte aber - das zeige ich im Gemeinderat nicht zum ersten Mal auf - keine
Lawinenkommissionen geben, die der
Nordpark Errichtungs- und Betriebs
GesmbH genehm ist. Das sage ich
deshalb, weil es dem Geschäftsführer
nicht zu blöd war und er es geschafft hat,
ein Mitglied aus der Lawinenkommission
das bestens ausgebildet und ein Fachmann war, abzuberufen. Dies mit Mitteln,
die für mich mehr als zweifelhaft sind. Es
ist so weit gegangen, dass dieser Mann
fast um seine Existenz gebracht wurde.
Ich verstehe schon, dass das alles vom
Land Tirol vorgegeben wurde, darf aber
trotzdem darauf hinweisen. Ich möchte
keine Geschäftsordnung haben, die der
Nordpark Errichtungs- und Betriebs
GesmbH genehm ist. Es passt mir überhaupt nicht, dass die Stadt Innsbruck in
dieser Lawinenkommission nicht mehrheitlich vertreten ist, weil sie für die Sicherheit
der BürgerInnen verantwortlich ist.
Es kann nicht sein, dass im Zweifel die
Bahn immer fährt, weil auf das Geschäft
Rücksicht genommen wird. Wenn man
sich die Zusammensetzung der Lawinenkommission genau ansieht, dann ist die
Mehrheit von der Nordpark Errichtungsund Betriebs GesmbH abhängig.
Unter § 5 Zustandekommen der Beschlüsse steht,
"die Lawinenkommission schließt in jedem
einzelnen Anlassfall ihre Tätigkeit mit
einem sachverständigen Vorschlag ab.
Dieser Vorschlag erfordert Einstimmigkeit."
In einer Frage, wo es um die Sicherheit
der BürgerInnen dieser Stadt geht, kann
es nur Einstimmigkeit geben, nämlich ob
man das Skigebiet freigibt oder nicht. Ein