Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.46
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Kaufpreis ist nach beidseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung und
Vorlage einer Ranganmerkung für die
beabsichtigte Veräußerung zur Zahlung fällig, frühestens jedoch am
1.3.2010.
2.
Mit Ausnahme der bestehenden
Wege- und Leitungsservitut verpflichtet sich die Verkäuferin zur lastenfreien Übereignung.
3.
Die Herstellung der künftigen Straße
erfolgt nach den Qualitätskriterien und
Vorgaben der Stadt Innsbruck auf der
Basis der Kostenschätzung des Ingenieurbüros VI-Plan mit geschätzten
Kosten, welche in der nicht öffentlichen Sitzung referiert werden. Diese
Kosten werden mit den Erschließungskosten gegenverrechnet.
4.
Die Stadtgemeinde Innsbruck im
Eigentum des neuen Grundstückes
1800/8 räumt zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes
1800/7 nachstehende Dienstbarkeiten
ein:
a)
Dienstbarkeit der Zufahrt und des
Zugangs sowie der Verlegung aller
notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen.
b)
Dienstbarkeit der Unterbauung im
nördlichen Bereiche des Umkehrplatzes nach den Vorgaben des Bebauungsplanes.
All diese Dienstbarkeiten sind
unbefristet, mit Ausnahme der Wegeund Gehdienstbarkeit, diese endet zu
dem Zeitpunkt, in dem das Grundstück 1800/08 dem öffentlichen Gut
zugeschrieben und damit für jedermann zu den gleichen Bedingungen
benutzbar ist.
5.
17.
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des neu gebildeten Grundstückes 1759/4, KG Hötting (Tiergartenstraße 20), im Ausmaß von
672 m2 von der Weinberg Bauträger & Consulting GesmbH für
die Errichtung eines öffentlichen
Fuß- und Radweges sowie eines
Grünstreifens mit Baumstandorten entlang der Westgrenze des
Grundstückes
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.10.2009:
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft von
Weinberg Bauträger & Consulting GmbH
das neu gebildete Grundstückes 1759/4,
KG Hötting (Tiergartenstraße 20), gemäß
Vermessungsurkunde des Zivilgeometers
Dipl. Ing. Gerhard Neuner im Ausmaß von
672 m2, zu nachstehenden Konditionen:
1.
Der Kaufpreis im Hinblick auf die
künftige Verwendung als öffentliche
Verkehrsfläche für den 4 m breiten
Wegbereich (448 m²) und für den 2 m
breiten Grünstreifen (224 m²), wird in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Der Kaufpreis ist gegen Vorlage eines
Ranganmerkungsbeschlusses für die
beabsichtigte Veräußerung und nach
beidseitig beglaubigter Vertragsunterfertigung, nicht jedoch vor dem
1.3.2010 zur Zahlung fällig.
2.
Der Eigentumserwerb erfolgt lastenfrei, insbesondere frei von Bestandrechten.
3.
Die Stadtgemeinde Innsbruck im
künftigen Eigentum des Grundstückes
1759/4 räumt für sich und Rechtsnachfolger zu Gunsten des jeweiligen
Eigentümers des Grundstückes
1759/2 KG Hötting nachstehende
Dienstbarkeiten ausschließlich und
unentgeltlich ein:
a)
Für die Dauer bis das Grundstück
dem öffentlichen Gut zugeführt wird:
-
Dienstbarkeit des Fahrens, eingeschränkt auf nicht motorisierte Zwei-
Mit der weiteren Vertragsgestaltung
bis zur grundbücherlichen Durchführung wird die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) beauftragt
und ermächtigt.
GR-Sitzung 22.10.2009
IV 13215/2009
IISG-RA 932/2009