Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.56
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- 609 -
30.
III 13682/2009
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. WI
- Ö22, Wilten, Bereich südlich
der Karwendelstraße und nördlich der ÖBB-Bahntrasse, Gp.
1907 (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG
2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. WI - Ö22, Wilten, Bereich südlich der
Karwendelstraße und nördlich der ÖBBBahntrasse, Gp. 1907 (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F18, Wilten,
Bereich südlich der Karwendelstraße und
nördlich der ÖBB-Bahntrasse, (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ej, Zeichn. Nr. 2546), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
32.
III 13684/2009
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HA - B7/4,
Höttinger Au, Bereich
Dr. -Stumpf-Straße 115 mit den
nördlich und östlich angrenzenden Parzellen und Uferstraße
102 (teilweise als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B7/1, Zeichn. Nr. 3980),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
31.
III 13683/2009
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F18, Wilten, Bereich südlich der Karwendelstraße und nördlich der ÖBBBahntrasse, (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ej, Zeichn. Nr. 2546), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
GR-Sitzung 22.10.2009
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B7/4,
Höttinger Au, Bereich Dr. -Stumpf-Straße
115 mit den nördlich und östlich angrenzenden Parzellen und Uferstraße 102
(teilweise als Änderung des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HA - B7/1, Zeichn.
Nr. 3980), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungspla-