Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.58

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Hnr. 173a), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.

37.

III 9070/2009
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B12, Höttinger Au,
Bereich zwischen Fürstenweg,
Sebastian-Kneipp-Weg, Mitterweg, Exlgasse, Tiergarten-straße
und westlich der Angergasse
einschließlich Angergasse
Hnr. 11 bis Hnr. 25, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Diese Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Da sie sich inhaltlich auf den Ergänzenden
Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B12/1
beziehen, wurden sie im Zuge dieses
Ergänzenden Bebauungsplanes bearbeitet. Somit liegen für den gegenständlichen
Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen
vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B12, Höttinger Au, Bereich
zwischen Fürstenweg, Sebastian-KneippWeg, Mitterweg, Exlgasse, Tiergartenstraße und westlich der Angergasse einschließlich Angergasse Hnr. 11 bis
Hnr. 25, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 22.10.2009

38.

III 9071/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B12/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen Fürstenweg, Sebastian-Kneipp-Weg, Mitterweg, Exlgasse, Tiergartenstraße und westlich der Angergasse einschließlich Angergasse
Hnr. 11 bis Hnr. 25, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Diese Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
ganz generell gegen die Bebauungsplanentwürfe sowie gegen Parkmöglichkeiten
und Straßenverbreiterungen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt wurde, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B12/1, Höttinger Au, Bereich
zwischen Fürstenweg, Sebastian-KneippWeg, Mitterweg, Exlgasse, Tiergartenstraße und westlich der Angergasse einschließlich Angergasse Hnr. 11 bis
Hnr. 25, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.