Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.62

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- 615 -

vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

48.

III 9081/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B10/1, Mühlau,
Bereich zwischen Haller Straße
93 bis 131, Richard-Berger-Straße und den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) (teilweise
als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/s, Zeichn.
Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der für das Bauvorhaben geforderte
Projektsicherungsvertrag sowie die
Vereinbarungen hinsichtlich Servitute und
Grundabtretungen sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B10/1, Mühlau, Bereich zwischen
Haller Straße 93 bis 131, Richard-BergerStraße und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 25/s, Zeichn.
Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.

49.

III 9082/2009
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HÖ - Ö21, Hötting, Bereich
nördlich Steinbruchstraße 6 (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}
2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen mit
insgesamt 46 Unterschriften eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
GR-Sitzung 22.10.2009

Mit den Stellungnahmen wurden keine
neuen Aspekte in das Verfahren eingebracht. Allerdings teilen alle eingelangten
Stellungnahmen die Bedenken der Mag.Abt. III, Stadtplanung, und können fachlich
nicht widerlegt werden. Die Stellungnahmen wurden im Bericht der Stadtplanung,
der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt.
Aufgrund der Ähnlichkeit der betreffenden
Umwidmung mit der Umwidmung "Millonig"/Schusterbergweg Arzl kann seitens
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, die
Beschlussfassung der Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) und des Flächenwidmungsplanes nicht empfohlen werden. Sollte dieser
Einschätzung auch seitens des Gemeinderates gefolgt werden, wären die
Verfahren zur Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und
des Flächenwidmungsplanes einzustellen.
Der Bauausschuss hat mit Stimmengleichheit (gegen GR Ing. Krulis,
GR Abenthum, GR Mag. Krackl; ProStimmen GRin Mag.a Pitscheider,
GR Praxmarer, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer)
über den Antrag der Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP, vom 7.9.2009, abgestimmt.
Damit gilt der Antrag im Sinne des § 53
Abs. 2 Geschäftsordnung des Innsbrucker
Gemeinderates und seiner Ausschüsse
als abgelehnt.
Da der Bauausschuss keine weitere
Empfehlung abgegeben hat, obliegt es
dem Gemeinderat, ob der Empfehlung der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP, vom
7.9.2009, entsprochen wird. Diese lautet
wie folgt:
"Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HÖ - Ö21,
Hötting, Bereich nördlich Steinbruchstraße 6, (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG
2006 wird nicht beschlossen.
Das Verfahren wird eingestellt."
Im Falle einer Ablehnung der Empfehlung
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP,
erfolgt die Wiedervorlage des oben
genannten Planes an den Gemeinderat
zur Beschlussfassung erst bei Vorlage
eines Projektsicherungsvertrages.