Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.72
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Steinbruchstraße 6, (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1,
Zeichn. Nr. 2925), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006 wird nicht beschlossen.
Das Verfahren wird eingestellt."
Im Falle einer Ablehnung der Empfehlung
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP,
erfolgt die Wiedervorlage des oben
genannten Planes an den Gemeinderat
zur Beschlussfassung erst bei Vorlage
eines Projektsicherungsvertrages.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
ersuche auch hier um die
Absetzung dieses Punktes von der
Tagesordnung.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ und
GRin Dengg, 3 Stimmen):
Der Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger auf Absetzung des Punktes von
der Tagesordnung wird angenommen.
51.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Entwurf der Schutzzone Nr. 6, Arzl,
gemäß § 8 SOG 2003, wird beschlossen.
52.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt mit,
dass innerhalb der vorgesehenen Frist
acht dringende Anfragen eingelangt sind,
deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen
wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen
zur Kenntnis.
52.1
Entwurf der Schutzzone Nr. 6,
Arzl, gemäß § 8 SOG 2003
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme im
Wesentlichen gegen die Einbeziehung der
Hangsicherungsverbauung am Kalvarienberg in die Schutzzone.
Die gesamthafte Einbindung des markanten Kalvarienberges in die Schutzzone
Arzl wurde im Bericht ausführlich begründet. Die Hangsicherungsverbauung ist aus
fachlicher Sicht für die Gesamtwirkung des
Kalvarienberges nicht derartig beeinträchtigend, dass eine inselartige Aussparung
dieses Bereiches gerechtfertigt wäre.
Daher wird vorgeschlagen, den Entwurf
der Schutzzone unverändert zu verordnen.
Der Sachverständigenbeirat gemäß Stadtund Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) hat
nach Begutachtung empfohlen, den
gegenständlichen Schutzzonenentwurf zu
verordnen.
GR-Sitzung 22.10.2009
I-OEF 129/2009
Kinderbildungseinrichtungen,
Kindergärten, Volksschulen, Besuch, Nutzung des Angebotes
des Mittagstisches, Kosten, Ermäßigungsansuchen, finanzielle
Beteiligung seitens der Stadtgemeinde Innsbruck (SPÖ)
III 7275/2009
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original/Kopie bei.
Einbringung von dringenden
Anfragen
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger verliest
die dringende Anfrage der SPÖ:
Der so genannte "Gratiskindergarten"
sorgt bei einigen Menschen in der Stadt
Innsbruck für Verunsicherung und die
Themen Kinderbetreuung und Mittagstisch
werden teils als undurchschaubar
empfunden.
Daher stellen wir folgende dringende
Anfrage:
1.
Wie viele Kinder im Alter von 0 bis
3 Jahren besuchen eine Kinderbildungseinrichtung der Stadt Innsbruck?
2.
Wie viele Kinder besuchen einen
Kindergarten der Stadt Innsbruck?
3.
Wie viele Kinder besuchen eine
Volksschule der Stadt Innsbruck?
4.
Wie viele Kinder von 0 bis 3 Jahren
nutzen das Angebot des Mittagstisches?