Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.79

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- 632 -

Veto des Miteigentümers Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) gescheitert.
Gemäß bisherigen Antworten auf Grüne
Anfragen hat sich die Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) bei ihrem Veto auf den
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt
Innsbruck - Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS) berufen, welcher beim IKBAnteilsverkauf an die Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) abgeschlossen wurde,
berufen.
Die Frau Bürgermeisterin möge - auch als
Eigentümervertreterin in der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) - dazu folge
dringende Anfrage beantworten:
1.

In Beantwortung einer dringenden
Anfrage der Innsbrucker Grünen wurde im April 2009 mitgeteilt, dass die
abgeänderte Machbarkeitsstudie (ursprünglich war von einem gemeinsamen Biomassekraftwerk die rede, das
mittlerweile in ein Projekt zur Nutzung
industrieller Abwärme umgewandelt
wurde) voraussichtlich im Herbst
2009 Stadtsenat und Gemeinderat
vorgestellt wird.
Es ist Herbst 2009, wann wird die
abgeänderte Machbarkeitsstudie im
Stadtsenat und Gemeinderat vorgestellt werden?

2.

Im Mai 2009 wurde und in Beantwortung einer weiteren dringenden Anfrage mitgeteilt, dass die angestrebte
einvernehmliche Lösung mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) noch
nicht erzielt wurde. Wie eine solche
aussehen könnte, war zum damaligen
Zeitpunkt noch nicht bekannt.

2.1 Gibt es mittlerweile eine einvernehmliche Lösung mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)?
2.2 Wenn ja, wie sieht diese aus?
2.3. Wenn nein, warum nicht?
2.4 Ist es für die Stadt Innsbruck vorstellbar, im Falle, dass es zu keiner Lösung mit der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) kommt, der zufolge die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) ins genannte Abwärmenutzungsprojekt einsteigen kann, selbst
GR-Sitzung 22.10.2009

in dieses energiepolitisch sinnvolle
Abwärmenutzungsprojekt einzusteigen?
2.5 Wenn ja, gibt es dazu bereits
konkretere Planungen?
Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark, Linser und
Mag.a Pitscheider; alle e. h.

53.

Einbringung von dringenden
Anträgen

53.1

I-OEF 143/2009
Stadtmagistrat Innsbruck,
Ausschreibung von Führungspositionen (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
Mag.-Abt. I, Personalwesen, anzuweisen,
grundsätzlich sämtliche Führungspositionen (MagistratsdirektorIn, AbteilungsleiterInnen, AmtsvorständInnen, ReferentInnen), jedenfalls auch die nunmehr nicht
stadtrechtskonform betraute oberste
Verwaltungsposition des Magistratsdirektors und damit in Zusammenhang stehend
die Position des Leiters der Mag.-Abt. II,
Bezirks- und Gemeindeverwaltung, einer
zumindest magistratsinternen Ausschreibung und einem darauf aufbauenden,
objektiven Auswahlverfahren zu unterziehen.
Buchacher, Eberl, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal, Dr.in PokornyReitter und Praxmarer; alle e. h.
In den letzten Jahren wurde seitens der
Stadt Innsbruck als Dienstgeberin nahezu
durchgehend die nicht stadtrechtskonforme Praxis geübt, bei der Nachbesetzung
vor allem von Führungspositionen
(AmtsvorständInnen, AbteilungsleiterInnen, ReferentInnen), zuerst bestimmte
Mitarbeiterinnen mit der Leitung zu
betrauen und nach einer Probezeit
(zumeist ein Jahr) mit der Argumentation
der entsprechend guten Bewährung auf
die jeweilige Position zu bestellen.
Damit wurde eine Ausschreibung des
jeweiligen Postens - wenn dies überhaupt