Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.81

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- 634 -

unter Bedachtnahme auf § 13 nach den
Verteilungsbestimmungen des § 16 zu
berechnen. Ändern sich die der Berechnung des Entgeltes zugrunde zu legenden
Beträge, so ändert sich das Entgelt
entsprechend; die dafür maßgeblichen
Grundlagen - insbesondere die Höhe des
jeweiligen Zinssatzes - sind bei der
nächstfolgenden Entgeltsvorschreibung
den MieterInnen oder sonstigen Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt zu
geben.
Infolge der Wirtschaftskrise sinken die
Bankzinsen für Darlehen. Allerdings
werden die niedrigeren Zinsen auch bei
der Berechnung der Wohnbeihilfe
zugrunde gelegt. Dies führt dazu, dass
viele MieterInnen vor einem großen
Problem stehen: Einerseits sinkt die
Beihilfe, andererseits haben nicht alle
Wohnbauträger auf die gesunkenen
Zinsen reagiert und halten ihre Mieten
konstant hoch. Aus diesem Ungleichgewicht entstehen unnötige soziale Härten.
Die Wohnbauträger sollen daher angehalten werden, die Vorteile aus günstigeren
Bankzinsen umgehend an die MieterInnen
weiterzugeben.

53.4

I-OEF 146/2009
Verein Tiroler Frauenhaus,
Unterstützung beim Neubau eines Frauenhauses (StRin
Dr.in Pokorny-Reitter und Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger)

StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger sowie MitunterzeichnerInnen
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
bekennt sich dazu, den Verein Tiroler
Frauenhaus beim Neubau eines Frauenhauses zu unterstützen. Dazu möge das
im Eigentum der Stadt Innsbruck befindliche Grundstück zu einem angemessenen
Preis an einen gemeinnützigen Wohnbauträger veräußert werden, damit dieser
darauf für den Verein Tiroler Frauenhaus
unter zu Hilfenahme von Wohnbauförderungsmitteln ein neues Frauenhaus
erbauen kann.

GR-Sitzung 22.10.2009

Das Grundstück umfasst zirka 2.000 m²
und ist durch seinen Zuschnitt und die
Hanglage für ein größeres Wohnbauprojekt ungeeignet. Wegen der Nähe zu den
Bildungs- und Freizeiteinrichtungen,
Nahversorgungsangeboten, Anschluss an
den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ist das Grundstück sehr gut für
ein neues Tiroler Frauenhaus geeignet.
Für die Kinder und Jugendlichen, die
vorübergehend im Tiroler Frauenhaus
leben, sind das Vorhandensein eines
geschützten Gartens und damit auch ein
größeres Grundstück erforderlich.
Ähnlich den von der Innsbrucker Stadtbau
GmbH errichteten Wohn- und Pflegeheimen soll die Refinanzierung der Baukosten in weiterer Folge durch die Vermietung
des neuen Frauenhauses an den Verein
Tiroler Frauenhaus erfolgen, wobei die
Form der Finanzierung mit dem Land Tirol
zu vereinbaren sein wird.
Dr.in Pokorny-Reitter, Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, Buchacher, Eberl, Grünbacher, Marinell, Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal
und Praxmarer; alle e. h.
Die genaue Lage des Grundstückes ist
aus Schutzgründen nur im Originalantrag
ersichtlich, welchen die Frau Bürgermeisterin erhält. Es gibt auch ein Schreiben der
Wohnbauförderung, dass für ein Frauenhaus in einer bestimmten Größe eine
Wohnbauförderung ausgeschüttet wird.
Der Verein Tiroler Frauenhaus hat seinen
Zufluchtsort für misshandelte Frauen und
Kinder 1981 bezogen. Bereits damals war
das Haus als ehemalige Pension nicht im
besten Zustand. In den vergangenen
Jahrzehnten wurden von den Mitarbeiterinnen des Tiroler Frauenhauses immer
wieder Sanierungsarbeiten durchgeführt,
die aber auf Grund der schlechten
Bausubstanz zu keiner nachhaltigen
Verbesserung geführt haben.
Es ist auch zu befürchten, dass das Haus
bei einer bau- und feuerpolizeilichen
Überprüfung mit enormen Auflagen zu
rechnen hätte.
Dazu kommt, dass das Haus keinesfalls
den Erfordernissen eines zeitgemäßen
Frauenhauses entspricht. So gibt es z. B.
nur zwei Bäder für alle Zimmer, keine
größeren Einheiten für Frauen mit