Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.85
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b)
c)
bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei im gemeinsamen
Haushalt lebenden Erwachsenen,
nicht Familienbeihilfe beziehenden
Personen netto € 1.500.--, und
zuzüglich zu a) oder b) bei jeder
weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto
€ 132,-- betragen.
Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Wohnbeihilfen,
Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen,
Pflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der
Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
oder bei sonstiger ambulanter Pflege.
Unberücksichtigt zu bleiben haben auch
allfällige Sonderzahlungen.
In den Folgejahren wird der Heizkostenzuschuss der Stadt Innsbruck der Inflation
angepasst.
Linser e. h.
Die finanzielle Situation ist für viele
Menschen auch in unserer Stadt in den
vergangenen Jahren immer schwieriger
geworden.
Die Steigerung der Einkommen konnte
zumeist nicht mit den laufenden Kostensteigerungen (Betriebskosten, Mieten,
Lebensmittel usw.) mithalten. Da in der
Stadt Innsbruck die Arbeitslosigkeit stark
angestiegen ist, belasten hohe Energieund Wohnungskosten einen nicht unerheblichen Teil der Innsbrucker Bevölkerung.
Auch die Stadt Innsbruck soll einen
entsprechenden Beitrag leisten und damit
eine sozial treffsichere Leistung für einen
breiteren Personenkreis in unserer Stadt
schaffen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
unterbricht um 21.45 Uhr die Sitzung und
setzt die Beratungen nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit um 22.10 Uhr
wieder fort.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
GR-Sitzung 22.10.2009
54.
Behandlung eingebrachter
dringender Anträge
54.1
I-OEF 143/2009
Stadtmagistrat Innsbruck,
Ausschreibung von Führungspositionen (GR Buchacher)
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ,
8 GRÜNE, 2 FPÖ und 2 FREI;
20 Stimmen):
Dem von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 632) wurde die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.
54.2
I-OEF 144/2009
Olympisches Dorf, Solarzellen
zur Stromgewinnung und
Warmwasseraufbereitung auf
den Dachflächen der Häuser, Berücksichtigung im Rahmen der
Erstellung des Innsbrucker Energieentwicklungsplanes (IEP)
(GR Grünbacher)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Grünbacher und MitunterzeichnerInnen eingebrachten Antrag
(Seite 633) wurde die Dringlichkeit
zuerkannt.
GR Grünbacher: Ich stelle den Antrag auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Grünbacher eingebrachte
dringende Antrag (Seite 633) wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.