Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.92
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Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 FREI, 2 FPÖ und 2 Liberales Innsbruck;
14 Stimmen):
Zu Frage 10.: Von den 268 Ansuchen
wurden 77 mit 33 %, 156 mit 66 % und 35
mit 100 % ermäßigt.
Der von GR Weiskopf gestellte Antrag auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Zu Frage 11.: Von den 894 Ansuchen
wurden 255 mit 33 %, 521 mit 66 % und
118 mit 100 % ermäßigt.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 FREI, 2 FPÖ und 2 Liberales Innsbruck;
14 Stimmen):
Der von GR Weiskopf und Mitunterzeichner in der Sitzung des Gemeinderates am
18.6.2009 eingebrachte Antrag wird dem
Inhalte nach abgelehnt.
Zu Frage 12.: Von den 278 Ansuchen
wurden 62 mit 33 %, 169 mit 66 % und 47
mit 100 % ermäßigt.
Zu Frage 13.: Bei den Kindergartenkindern
beträgt der städtische Zuschuss € 1,43 pro
Essen und bei den Volksschulkindern
€ 0,13 pro Essen.
56.2
56.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
56.1
I-OEF 129/2009
Kinderbildungseinrichtungen,
Kindergärten, Volksschulen, Besuch, Nutzung des Angebotes
des Mittagstisches, Kosten, Ermäßigungsansuchen, finanzielle
Beteiligung seitens der Stadtgemeinde Innsbruck (SPÖ)
StR Kaufmann teilt zur dringenden
Anfrage der SPÖ (Seite 625) Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: 561 Kinder. Eine Aufnahme
in die städtischen Kindergärten mit
alterserweiterten Gruppen ist erst ab
einem Alter von zwei Jahren vorgesehen.
Zu Frage 2.: 1.860 Kinder.
Zu Frage 3.: 3.711 Kinder.
Zu Frage 4.: 136 Kinder.
Zu Frage 5.: 544 Kinder.
Zu Frage 6.: 731 Volksschulkinder.
Zu Frage 7.: € 3,-- (brutto) pro verabreichtes Essen.
Zu Frage 8.: € 3,-- (brutto) pro verabreichtes Essen.
Zu Frage 9.: € 4,30 (brutto) pro verabreichtes Essen.
GR-Sitzung 22.10.2009
I-OEF 130/2009
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. II, Jugendwohlfahrt, personelle Ausstattung mit Planstellen, sonstige Maßnahmen (SPÖ)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der SPÖ (Seite 626)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Aktuell - insbesondere nach
dem erstinstanzlichen Urteil mit Schuldspruch der Sozialarbeiterin im Fall Luca ist die Belastungssituation in der Jugendamtsarbeit nachvollziehbar deutlich
erhöht. Um endgültige Konsequenzen aus
dieser Situation ziehen zu können, muss
jedoch eine rechtskräftige Entscheidung in
diesem Verfahren abgewartet werden.
Weiters ist eine Novelle des Bundesgrundsatzgesetzgebers aktuell bei den
Ländern in zweiter Begutachtung, mit
welcher der Bund auch auf den Fall Luca
reagieren will. Diese Novelle ist ebenfalls
in weitere Schlussfolgerungen einzubeziehen.
Zu Frage 2.: Die Stadt Innsbruck hat
hinsichtlich Präventionsarbeit deutlich
andere Voraussetzungen als die Landbezirke, da es im Ballungsraum des Landes
viele niedergelassene und zum Teil hoch
spezialisierte Beratungseinrichtungen gibt,
die von den KlientInnen der Jugendwohlfahrt ebenfalls aufgesucht werden teilweise unmittelbar, teilweise nach
ausdrücklicher Vermittlung der JugendamtsmitarbeiterInnen. Dabei handelt es
sich z. B. um so genannte Soziale Dienste
nach dem Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz,