Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.93

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- 646 -

welche von der Jugendwohlfahrt eingerichtet sind, wie etwa das Kinderschutzzentrum, die Erziehungsberatungsstellen,
das Kriseninterventionszentrum oder
Streetwork. Daneben gibt es eine Vielzahl
anderer Beratungseinrichtungen verschiedenster Träger, mit welchen die Jugendwohlfahrt größtenteils hervorragend
zusammenarbeitet.
Zu Frage 3.: Seit Oktober 2009 wurde nun
direkt bei der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, ein Psychologischer Dienst etabliert,
der bei der psychologischen Einschätzung
der vorgefundenen Familiensituationen
behilflich ist und gutachterliche Stellungnahmen z. B. in Obsorge- oder Besuchsrechtsfragen abgibt.
Weiters soll noch heuer ein mit den
MitarbeiterInnen lange geplanter Klausurtag unter externer Begleitung zu dieser
Fragestellung stattfinden. Dabei soll es
aus Sicht der Amtsleitung insbesondere
um die Fragestellung gehen, welche
Aufgaben allenfalls an andere Träger
ausgelagert werden könnten - dazu ist die
Einbindung der Abteilung Jugendwohlfahrt
des Landes Tirol als Oberbehörde
beabsichtigt und vorabgesprochen. Durch
interne intensive Begleitung durch die
Amtsleitung werden die MitarbeiterInnen in
komplexen und schwer einschätzbaren
Fallkonstellationen unterstützt und in ihrer
Entscheidungsfindung begleitet.
Auf Anfrage wird Einzelfallsupervision
gewährt (neben der standardisiert
etablierten Teamsupervision). Schließlich
wurde unmittelbar nach Urteilsverkündung
in Schlussfolgerung aus der mündlichen
Urteilsverkündung eine ausdrückliche
fachliche Empfehlung von der Amtsleitung
an die MitarbeiterInnen ausgegeben und
die künftige Vorgangsweise für ähnlich
gelagerte Fälle wie jenen von Luca
durchdiskutiert.
Nachdem die psychologische Beratung
des Landes Tirol aufgrund der personellen
Situation der Stadt Innsbruck nicht mehr
zur Verfügung steht, wurden zwei Mitarbeiter (ein Mann und eine Frau) für den
psychologischen Dienst im Ausmaß von
30 Wochenstunden angestellt.

GR-Sitzung 22.10.2009

56.3

I-OEF 133/2009
Städtische Impulsförderung
"Umwelt-plus-Sonne", Anzahl
der eingelangten Ansuchen im
Jahre 2009, Ausbezahlung der
Mittel, Mittelanmeldung (Die
Innsbrucker Grünen)

StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 627) Folgendes mit:
Zu Frage 1.1: Es wurden 79 Anträge
enderledigt, davon 76 Anträge für Einzelwohnungen und drei Anträge für Wohnhäuser; für Heime gab es keine Anträge.
Zu Frage 1.2: Es wurden keine Anträge
eingereicht.
Zu Frage 1.3: Es wurden 32 Anträge
enderledigt.
Zu Frage 2.: Zu Punkt 1.1 ausbezahlte
Fördermittel betragen rund € 72.000,--. Zu
Punkt 1.3 ausbezahlte Fördermittel
betragen rund € 44.000,--. Die daraus
resultierende Gesamtsumme beträgt
€ 116.000,--.
Zu Frage 3.: Es entfielen zehn Ansuchen
auf Geschosswohnungsbau
Zu Frage 4.: Das im Zeitraum vom
1.1.2009 bis 30.9.2009 errechnete
Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund
€ 1.200.000,--, davon für die Heizungsumstellungen rund € 772.000,-- und für die
Solaranlagen rund € 428.000,--. Hinsichtlich der Arbeitsmarktrelevanz liegen keine
Einschätzungen vor.
Zu Frage 5.: Vom Referat wurden für das
Budgetjahr 2010 ursprünglich € 200.000,-angemeldet. Aufgrund einer erneuten
Hochrechnung unter Einbeziehung des
vorliegenden Finanzmittelbedarfs und
unter Annahme einer leicht steigenden
Zahl der Förderungsanträge wurde für das
Jahr 2010 der Betrag von € 160.000,-ermittelt und in das Budget aufgenommen.