Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.139

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18. August 2005 in nationale Gesetze umzusetzen sowie ein nationales
Rücknahmesystem aufzubauen. In Österreich erfolgte die Umsetzung
mit der Erlassung der EAGVO mit BGBl. Nr. 121/2005. Die In-VerkehrSetzer von EEG für private Haushalte und für gewerbliche Zwecke haben nach Maßgabe der EAGVO sicherzustellen, dass alle nach dem
12.8.2005 gesammelten Altgeräte von den Sammelstellen, von den
Letztvertreibern und vom Letztverbraucher kostenlos zurückgenommen
werden. Für sie besteht die Möglichkeit, die individuelle Aussortierung
selbst zu erfüllen oder die ihnen per VO auferlegten Aufgaben einem
Sammel- und Verwertungssystem zu übertragen. Für Geräte, die bereits vor dem 13.8.2005 in Verkehr gesetzt wurden, sind die Hersteller
jedoch verpflichtet worden, sich an einem Sammel- und Verwertungssystem zu beteiligen.
BatterienVO

Mit der BatterienVO, BGBl. Nr. II 159/2008, wurde die EU-Richtlinie
2006/66/EG in nationales Recht umgesetzt. Die Ziele der Richtlinie und
der VO sind die getrennte Sammlung von Altbatterien, die Erreichung
von Sammelquoten, ein hohes Niveau der stofflichen Verwertung sowie
die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Batterien. Für Geräte- und Fahrzeugbatterien bestimmt die BatterienVO eine
verpflichtete Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem,
die Hersteller von Industriebatterien können freiwillig daran teilnehmen. Andernfalls haben sie analog den Bestimmungen vorgenannter
VO Industriebatterien zurückzunehmen und individuell zu entsorgen.

Sammel- und
Verwertungssystem

Ein Sammel- und Verwertungssystem im Sinne des AWG 2002 ist eine
Rechtsperson, welche nach Maßgabe der Bestimmungen der VerpackVO, EAGVO und BatterienVO die Verpflichtungen betreffend die Sammlung und Behandlung von bestimmten Produkten oder Abfällen und die
diesbezügliche Nachweisführung rechtswirksam übernehmen kann.

Funktion RCI

Die Systembetreiber bzw. die Branchenrecyclinggesellschaften nehmen
ihre Sammel- und Verwertungsaufgaben jedoch nicht unmittelbar wahr,
sondern haben zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben Verträge mit
Regionalpartnern, wie u.a. mit der RCI, abgeschlossen.
Die RCI ist als Entsorgungsunternehmen Bestandteil der österreichischen Abfallwirtschaft und vor allem für die Sammlung sowie den
Transport von Leicht- und Metallverpackungen (LVP und MVP) nach
Maßgabe der VerpackVO, Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) nach
den Bestimmungen der EAGVO sowie von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien gem. der BatterienVO für das Stadtgebiet Innsbruck
verantwortlich.
6 Jahresrechnung 2008

Abschlussprüfung

Zl. KA 05764/2009

Wie schon in den Jahren zuvor wurde auch für das Geschäftsjahr 2008
ein Wirtschaftstreuhänder beauftragt, den Jahresabschluss 2008, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, zu prüfen. In dem über das Ergebnis dieser freiwilligen Abschlussprüfung

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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