Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.165

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Die Kontrollabteilung vertritt weiterhin die Meinung, dass sämtliche
unter der Position Hinterfüllung abgerechneten Leistungen
zurückzufordern sind.
Vergleich Kostenschätzung - Abrechnung

Ein Vergleich der abgerechneten Kosten mit den Kostenschätzungen
erbrachte teils erhebliche Abweichungen. Die Kostenschätzungen waren Teil der Planungsleistungen und sollten daher auch in der größtmöglichen Qualität eingefordert werden, zumal sie auch die Basis der
Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien darstellen.
8 Schlussbemerkungen

Schlussbemerkungen

Die Rahmenvereinbarung für Bauarbeiten im Bereich von öffentlichen
Verkehrsflächen im Gemeindegebiet von Innsbruck ermöglicht(e) ein
schnelles und (im Normalfall) unbürokratisches Sanieren, bzw. Realisieren kleinerer Bauvorhaben in Innsbruck. Die Arbeiten wurden durchwegs zur Zufriedenheit ausgeführt und es ergab sich ein Bild von recht
eingespielten Abläufen, da sich die handelnden Personen zwangsläufig
kennen. Dies führte zu Synergien, bot andererseits auch die Möglichkeit zur Fehlerverschleppung, da bestimmte Vorgänge weniger, bzw.
nicht mehr hinterfragt wurden. Bei der Abrechnung der auf Basis der
Rahmenvereinbarung erstellten Bauvorhaben, sollten seitens der ÖBA
zukünftig Positionen welche nicht im LV enthalten sind stärker hinterfragt werden.
Im Zuge der Prüfung wurde seitens der Kontrollabteilung eine Mengenerhebung der LV-Positionen, der mittels bestehender Rahmenvereinbarung beauftragten und abgerechneten Bauvorhaben, durchgeführt.
Anhand der Schlussrechnungen von 31 Bauvorhaben der Jahre 07/08
wurden die tatsächlich angefallenen Massen der LV-Positionen sowie
der Zusatzpositionen pro Jahr erfasst. Der Mittelwert der beiden Jahre
sollte in der Folge als Positionsmenge in der Neuausschreibung Eingang
finden. Mit dieser Vorgangsweise könnten mengenmäßige Ausreißer
minimiert sowie eventuelle Spekulationspositionen (kleine LV-Menge
mit großem Preis) besser beherrscht werden. Die Ergebnisse wurden
dem Amt für Tiefbau zur Verfügung gestellt, sollten hinkünftig jedoch
seitens des Amtes erfasst werden.
Die Einarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse in die Neuausschreibung der Rahmenvereinbarung 2009 wurde seitens des Amtes zugesagt.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 13.10.2009:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 22.10.2009 zur Kenntnis
gebracht.

Zl. KA-05256/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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