Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.16
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 511 -
Ihnen sicherlich bekannt, warum das Land
Tirol an diesem Projekt beteiligt ist. Seit
über zehn Jahren ist die B 174 - Innsbrucker Straße - früher eine Bundesstraße eine Landesstraße. Daher ist das Land Tirol
mit der Tiroler Landesstraßenverwaltung
gemeinsam mit der Stadt Innsbruck für dieses Projekt zuständig.
Ich darf Ihnen die zentralen Kosten darlegen. Wir haben eine Unterteilung in verschiedene Bereiche dargestellt. Es wird
Ihnen auffallen, dass noch die Preisbasis 2008 angeführt wird. Das ist darin begründet, dass im Jahr 2008 die große Wirtschaftskrise eingebrochen ist und dementsprechend auch die Baupreise laut dem
Index nach unten gegangen sind. Seit zwei
Jahren floriert die Wirtschaft wieder mehr.
Daher sind die Preise auch wieder im Steigen. Dadurch haben wir heute zirka wieder
den Stand wie im Jahr 2008. Aus diesem
Grund sind die hier angeführten Zahlen
heute auch aktuell gültig.
Die Planungskosten dieses Projektes liegen
bei knapp € 1 Mio. Sie sehen auch immer
wieder die Bruttobeträge. Wir haben die
Grundeinlösen in Summe mit € 5 Mio geschätzt. Diese Grundeinlöseverfahren befinden sich derzeit knapp vor dem Abschluss, wenn ich das vorausschicken darf.
Die Grundeinlösekosten treffen zu 100 %
die Stadtgemeinde Innsbruck. Dies bedingt
aus dem Grunde, dass gemäß Tiroler Straßengesetz das Land Tirol für maximal vier
Fahrstreifen im Bauland die Straßenbaulast
zu tragen hat. Alles darüber hinausgehende
mit anderen Straßen und baulichen Elementen mit Grünstreifen, Geh- und Radwegen
sowie dergleichen, fällt zu Lasten der jeweiligen Standortgemeinde.
Der Betrag von € 5 Mio für die Grundeinlösekosten trifft die Stadt Innsbruck. Die Leitungsbetriebe mit einer Summe in der Höhe
von über € 7 Mio haben wir bewusst mit
aufgenommen. Dies aus dem Grund, da
hinter den Leitungsbetrieben bei dem gegenständlichen Projekt natürlich auch wieder die bekannten Spieler, wie Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS) und dergleichen liegen.
Die Eigentümer dieser Betriebe sind wieder
Land Tirol und Stadtgemeinde Innsbruck.
Es stehen damit indirekt wieder die gleichen
Finanziers im Hintergrund.
GR-Sitzung 11.10.2012
Die Schienenverlegung der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) ist ein ähnlicher Fall. Sie
wissen auch, wie die Eigentumsverhältnisse
bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) sind. Das sind
daher indirekt genau wieder jene Kosten,
welche Stadt Innsbruck und Land Tirol treffen.
Die eigentlichen Baukosten betragen knapp
€ 24 Mio. Dies wurde wieder inklusive
Mehrwertsteuer dargestellt, da Stadt Innsbruck und Land Tirol nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Beträge der Leitungsbetriebe sind immer netto dargestellt,
da dies ein steuerrechtlicher Aspekt ist.
Sie sehen auch noch einmal die Aufgliederung der Leitungsverlegungskosten. Wasser, Kanal und Strom betrifft Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS), Land Tirol und Stadt
Innsbruck gemeinsam. Ein kleiner Aspekt
trifft UPC Telekabel GesmbH - die frühere
Telesystem Tirol GesmbH. Sie werden zudem erkennen, dass die A1 Telekom Austria AG nicht angeführt ist, da diese bis dato
die Kostenschätzung noch nicht bekannt
geben konnte. In Zeiten wie diesen ist die
Entwicklung bei der A1 Telekom Austria AG
so, dass nicht gesagt werden kann, welche
Art der Leitung in welchem Ausbauniveau
verlegt werden muss.
Wir kommen nun zu den eigentlichen Straßenbaukosten. Sie werden nun die Schlüssel hinterfragen, warum bei manchen Bereichen das Land Tirol 75 % und bei anderen
nur ein Drittel bezahlt. Das ist durch das
Tiroler Straßengesetz bedingt, ganz explizit
in § 5, denn der Träger der Straßenbaulast
ist dort vereinbart und gesetzlich festgelegt.
Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergeben
sich die jeweiligen Schlüssel. Ich kann auch
sagen, dass der Schlüssel von 25 % Stadtgemeinde Innsbruck und 75 % Land Tirol
zum Beispiel bei den Unterführungsbauwerken analog bei der Unterführung beim
Olympia-Eisstadion angewandt wurde.
Die Straßenbaukosten liegen in Summe
über die jeweiligen Bereiche ermittelt bei
knapp 64 % durch das Land Tirol und bei
rund 36 % durch die Stadt Innsbruck. In
Summe ergeben daher die Baukosten einen
Betrag in der Höhe von € 23,7 Mio, der