Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.17

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- 512 -

auch nach heute gültigem Stand projektiert
ist.
Ich darf noch schöne Grüße von Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Steixner als
politischen Referenten für den Straßenbau
übermitteln. Ich möchte auch gleichzeitig
seine Worte weiter geben, dass wir im Land
Tirol, in der Tiroler Landesstraßenverwaltung, das Budget für diese Baumaßnahme
vorgesehen haben. Die Finanzierung des
Landes Tirol für diese Baumaßnahme ist
ganz klar im Tiroler Landesstraßenprogramm vorgesehen. Das ist für uns eine
sehr wichtige Maßnahme. Diese Mittel sind
auch für das Land Tirol ein sehr großer finanzieller Brocken. Sie wissen vielleicht,
dass das derzeitige Landesstraßenbauprogramm für ganz Tirol für 279 Gemeinden
unter € 30 Mio liegt. Diese Summe bedingt
ein halbes Neubauprogramm des gesamten
Landes Tirol. Wir wissen natürlich auch um
die Wichtigkeit dieser Straße. Das ist eine
der am meisten befahrenen Landesstraßen
Tirols.
Ich möchte mit den Wünschen für einen
guten Verlauf der Veranstaltung meine
Wortmeldung schließen. (Beifall von allen
Seiten)
Dipl.-Ing. Dr. Zimmeter: Ich möchte noch
ganz kurz ausführen, welche Beschlüsse
der Gemeinderat und der Stadtsenat in dieser Sache bereits gefasst hat. Der Grundsatzbeschluss wurde im Jahr 2000 gefasst.
Dazwischen sind einige weiterführende Beschlüsse gefasst worden, die uns Planungsaufträge erteilt haben. Wesentliche
Beschlüsse wurden am 21.10.2009 im
Stadtsenat gefasst. Diese Beschlüsse wurden auch mit einer Projektvorstellung am
19.11.2009 dem Gemeinderat zur Kenntnis
gebracht. Wir haben damals ziemlich ähnliche Folien wie heute verwendet.
Was wurde damals beschlossen? Das Projekt soll umgesetzt und in den Finanzierungen vorgesehen werden. Wir haben auch
das grüne Licht bekommen, die einzelnen
Verfahren, insbesondere die Straßenbauverfahren, für die Stadtgemeinde Innsbruck
einleiten zu lassen. Eingeleitet hat diese im
Wesentlichen Dr. Wilfried Maier, den ich
bitten würde, uns kurz über den Stand der
Verfahren bzw. der Verhandlungen zu berichten.
GR-Sitzung 11.10.2012

Dr. Maier: Ich darf kurz über den Stand der
Behördenverfahren berichten. Wir haben
bei dem Projekt Graßmayr-Kreuzung zwei
Teilbereiche, Gemeindestraße und Landesstraße. Es sind dafür unterschiedliche Behördenzuständigkeiten gegeben. Bei der
Gemeindestraße hatten wir ein zweistufiges
Verfahren. Dieses zweiinstanzige Verfahren
ist abgeschlossen. Das heißt, dass ein Bescheid der Frau Bürgermeisterin in erster
Instanz vorliegt. In zweiter Instanz liegt ein
Bescheid des Stadtsenates vor. Wir haben
damit eine rechtskräftige Straßenbaubewilligung für die Gemeindestraße vorliegend.
Der Bescheid des Stadtsenates wurde beim
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beeinsprucht. Dieses Verfahren ist beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anhängig. Die
aufschiebende Wirkung wurde diesen Beschwerden, die dort einige Parteien eingebracht haben, nicht zuerkannt. Das heißt,
man könnte, wenn man wollte, bereits jetzt
das Enteignungsverfahren einleiten. Aus
bestimmten Gründen wurde das aber nicht
gemacht.
Wir haben weiters den Teilbereich der Landesstraße. Dort gibt es kein zwei-, sondern
nur ein einstufiges Verfahren. Die Tiroler
Landesregierung hat in erster und letzter
Instanz entschieden. Dieser Bescheid ist
auch vor dem Verwaltungsgerichtshof
(VwGH) beeinsprucht worden. Dieses Verfahren ist auch anhängig. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat diesen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das heißt, dass man bereits das behördliche Grundeinlösungsverfahren nach
dem Tiroler Straßengesetz einleiten bzw.
die Einleitung beantragen könnte. Das hat
man auch nicht getan.
Sowohl der Bescheid für den Bereich Gemeindestraße, als auch für den Bereich
Landesstraße wurde durch Beschwerden
verschiedener Parteien angefochten. Diesen Beschwerden wurde aber, wie ich bereits ausgeführt habe, keine aufschiebende
Wirkung zuerkannt.
Man hat bei den Grundeinlöseverfahren
versucht, und das ist im Tiroler Straßenverkehrsgesetz so vorgesehen, dass man vor
Einleitung eines behördlichen Grundeinlöseverfahrens privatrechtlich die beanspruchten Grundflächen erwerben kann. Es
wurden sehr intensive Verhandlungen mit
allen Grundeigentümerinnen bzw. Grundei-