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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.58

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- 553 -

ne (O 3) wurden Wohnungen frei finanziert
verkauft.
Ich erinnere daran und werde nicht müde,
immer wieder zu sagen, dass uns genau
diese frei finanzierten Wohnungen die Problematik am Wohnungsmarkt mit der Spirale
bescheren: Teure Mieten, die Leute sind
nach der Anwartschaft sofort bei der Stadt
Innsbruck vorgemerkt.
Es ist nicht geregelt, ob die Wohnungen
objekt- oder subjektgefördert sind. Frau
Bürgermeisterin, über die Konditionen kann
ich nicht sehr viel reden. Ich darf jedoch
sagen, dass diese Verpflichtung im Optionsvertrag nicht enthalten ist. Es steht nur
im Stadtsenats-Akt. Ich weiß auch nicht, ob
es dazu einen Sideletter gibt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Welche Verpflichtung?)
Dass im Ausmaß von 30 % der Stadt Innsbruck geförderter Wohnbau erfolgen muss.
Es gibt in der Stadtsenatsunterlage noch
zwei oder drei Punkte, die im Optionsvertrag nicht enthalten, aber für dieses Geschäft ganz wesentlich sind. Ich kann es
jetzt nicht sagen, denn dabei müsste ich auf
Beträge eingehen. Das kann ich nur in der
nicht öffentlichen Sitzung machen.
Sowohl der Preis für den frei finanzierten
Wohnbau als auch der Preis für den gemeinnützigen Wohnbau ist sehr sehr günstig. Das muss man wirklich sagen. Der Bauträger hat auch die Möglichkeit, sich von
dieser Verpflichtung (30 % gemeinnütziger
Wohnbau) frei zu kaufen, indem er den höheren, für den frei finanzierten Wohnbau
vereinbarten Quadratmeterpreis, bezahlt.
Auch dieser Preis ist für diese Lage und die
Preise, welche normalerweise in der Stadt
Innsbruck verlangt werden, sehr günstig.
Mein Grundanliegen ist, zu schauen, welche
Grundstücke sich in der Stadt Innsbruck in
städtischem Besitz befinden und wie wir
diese mit unseren Partnern, mit denen wir
sehr gut bedient sind - auf der gemeinnützigen Seite teilweise auch mit der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) - den
Innsbruckerinnen und Innsbruckern leistbar
zur Verfügung stellen können. Wir wissen,
dass wir hier das beste und profundeste
Angebot erhalten.

GR-Sitzung 11.10.2012

Deshalb und auch aufgrund einiger Konditionen werde ich diesem Rechtsgeschäft
keine Zustimmung erteilen. (Beifall)
StR Mag. Fritz: Ich bin jetzt verwundert. Bei
der Diskussion im Stadtsenat war von diesen Einwänden seitens des Vertreters der
SPÖ keine Rede. Das einzig Angesprochene war die Frage, ob wir dort nicht statt subjektgeförderten, objektgeförderten Wohnbau
machen sollten.
Genau darauf ist die Frau Bürgermeisterin
in ihrer Berichterstattung bereits eingegangen, indem sie gesagt hat, dass derzeit geprüft wird, ob nicht die Möglichkeit besteht,
bei subjektgefördertem Wohnbau, der in
dieser Lage nicht falsch wäre, eine zwingende Rückkaufoption (Call-Option) mit
Vorverkaufsrecht der Stadt Innsbruck zu
verankern. Demnach könnte jemand, der
eine wohnbaugeförderte Wohnung im Eigentum erhalten hat, diese nach der Ausfinanzierung nicht zu irgendwelchen astronomischen Marktkonditionen verkaufen
bzw. damit spekulieren. Er wäre gezwungen, sie der Stadt Innsbruck, wenn diese ihr
Vorkaufsrecht ausübt, zu einem zwar wertgesicherten, aber nicht höheren Preis als
beim Kauf, zurückzuverkaufen. Dadurch
könnte diese Privatisierung von gefördertem
Wohnbau, der im Eigentum auf den freien
Markt überwächst und mit dem spekuliert
wird, verhindert werden.
Das und nichts anderes war das Thema im
Stadtsenat. Die von GR Grünbacher angekündigte Stimmenthaltung hat sich genau
darauf bezogen, dass die SPÖ nicht zustimmen möchte, dass es subjektgeförderter Wohnbau ist. Sie hätte lieber objektgeförderten Wohnbau.
Manchmal sind wir auch gezwungen, privaten Personen zu sagen, dass es ein Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) gibt. Man
kann nicht auf jedem Grundstück Wohnungen bauen, nur weil diese der Stadt Innsbruck gehören und weil die Zeit drängt. Einige Grundsätze gibt es noch.
Die Entwicklung von Kranebitten im geltenden Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) und auch die jetzige Flächenwidmung geht auf die Entwicklungsstudie
Hötting West/Kranebitten zurück. Der Streifen rund um die vorgesehene Anna-DenglStraße oberhalb des bestehenden Spielplatzes war als Siedlungserweiterung vor-