Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.77

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- 572 -

form und des Sitzes der Institution
sowie Änderungen betreffend die
Namen und Anschriften aller seiner
nach außen vertretungsbefugten
Organwalter bekanntzugeben.
b) Bei Forderungen der Stadtgemeinde Innsbruck gegen den Förderungsnehmer kann diese eine Reduktion der Subventionszahlungen
vornehmen.
c) Der Förderungsnehmer verpflichtet
sich, den Förderungsgeber bezüglich aller den Förderungsgegenstand betreffenden Rechtsstreitigkeiten mit Dritten schad- und klaglos zu halten.
d) Die Stadtgemeinde Innsbruck behält sich bei wiederholten Zuwiderhandlungen des Förderungsnehmers gegen die vorliegende Vereinbarung sowie bei der Einleitung
eines Insolvenzverfahrens gegen
den Förderungsnehmer das Recht
vor, die Förderungsvereinbarung
vorzeitig aufzulösen.
e) Soweit in dieser Förderungsvereinbarung nichts anderes festgelegt
ist, gelten die Bestimmungen der
Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck in der jeweils geltenden Fassung.
Bgm.in-Stellv.in Pitscheider übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GRin Reisecker: Ich möchte zu Beginn
feststellen, dass ich mit diesem Vorschlag so umfangreich er auch ist - nicht sonderlich
zufrieden bin. Diesen Umstand habe ich
auch rechtzeitig bekannt gegeben. Der
Grund dafür liegt darin, dass die einzelnen
Posten bzw. Initiativen meiner Ansicht nach
sehr unreflektiert besetzt sind und durchaus
mehr Spielraum vorhanden gewesen wäre.
Ich hätte das gerne im Vorfeld des Gemeinderates bzw. im Rahmen des Kulturausschusses, der ja auch dafür zuständig ist,
diskutiert.
Es liegt jetzt praktisch auf dem Tisch. Die
Frau Bürgermeisterin, GRin Mag.a Schwarzl
GR-Sitzung 11.10.2012

und ich haben vor kurzem auch darüber
diskutiert. Für mich gibt es heute genau
einen Grund, diesem Antrag sehr schweren
Herzens zuzustimmen. Es ist die Zusicherung, dass die hier enthaltenen Beträge
reine Sockelbeträge sind, die durchaus jährlich durch Anträge noch einmal aufgestockt
werden können.
Ich möchte diese Wortmeldung dazu nutzen, zu versprechen, dass ich daran festhalten werde und ich die Frau Bürgermeisterin
klar auffordere, zum Versprechen zu stehen, dass diese Sockelbeträge weiter aufgestockt werden können und es keine
Obergrenzen sind. (Beifall von Seiten der
SPÖ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist wie bei
allen dreijährigen Förderverträgen, dass wir
unbegrenzt aufstocken können. Dem Gemeinderat ist es unbenommen, nach oben
hin das doppelte und dreifache zu geben,
solange eine budgetäre Deckung vorhanden ist und es im Rahmen der gesamten
Ausgaben - bei den Sportvereinen, der Kultur und der Kinder- und Jugendbetreuung
gibt es keine Deckelung - zu beschließen
und auszubezahlen.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich bin auf der einen
Seite zufrieden, da Dreijahresverträge mittelfristige Finanzplanung im Kultur und Sozialbereich nicht selbstverständlich sind. In
der Stadt Innsbruck haben wir damit relativ
rasch begonnen. Das ergibt für die kontinuierlich tätigen Einrichtungen eine gewisse
Planungssicherheit.
Ich empfinde es als neue Qualität, dass
man relativ unkompliziert miteinander kommuniziert und intensiv darüber diskutiert, da
die Verlängerung und der Abschluss dieser
Dreijahresverträge mehr oder weniger diskussionslos auf Basis der bisherigen Vertragssummen bzw. der bisherigen Jahressubventionen erfolgt ist. Man kann sagen,
dass es eine Ausgangsbasis ist.
Meine Intention wäre diese, dass wir, so wie
in anderen Politikbereichen, auch in der
Kultur eine Kulturentwicklungsplanung festlegen, wo wir uns kulturpolitisch befinden.
Jetzt, da sich das so dynamisch entwickelt,
ist es an der Zeit, zu sagen wo wir stehen
und wo wir uns hin entwickeln wollen.
Obwohl man an jedem Abend in der Stadt
Innsbruck mindestens fünf bis sechs hoch-