Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.81

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_10-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 576 -

Bei den Aufschotterungen verstehe ich es
überhaupt nicht. Wenn es eine neue Mieterin bzw. einen neuen Mieter gibt, wird dieser
nicht befragt und man schottert auf. Das
passiert immer wieder durch zwei gleiche
Firmen und kostet uns € 67.000,--. Darüber
muss nachgedacht werden.
Ich denke noch über jene Zeit nach, als es
viel Schnee gab und das Depot angelegt
wurde. GRin Dr.in Pokorny-Reitter, damals
waren die Auflagen enorm. Der Schnee
wurde hineingekippt und ist zerronnen. Als
ich nachgesehen habe, war es eine "Surlacke". Es hat niemand etwas gesagt und dies
ist für mich zu hinterfragen.
Die Kontrollabteilung hat eine Mängelliste
erstellt. Ich habe einen Antrag gestellt und
möchte diesen zitieren:
"Die Frau Bürgermeisterin als zuständiges
Ressortmitglied des Stadtsenates für die
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
wird ersucht, die Umsetzung der Empfehlungen der Kontrollabteilung im Resümee
des Berichtes über die stichprobenartige
Einschau in die Liegenschaftsverwaltung
der Stadtgemeinde Innsbruck zu veranlassen."
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Wenn ich mich richtig entsinne, gibt es einen Beschluss vom 25.4.2002. Dort heißt
es wie folgt:
"Punkt 2.: Der Gemeinderat unterstreicht,
dass Empfehlungen der Kontrollabteilung,
die vom Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Berichte der Kontrollabteilung
zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, als Beschlüsse des Gemeinderates
umzusetzen sind."
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Bei diesem
Bericht hat mich besonders die Verwendung
der einzelnen Grundstücke bzw. die etwas
sehr laxe und nicht gerade ordnungsgemäße Verwendung der einzelnen Grundstücke
interessiert. Ich könnte viele Seiten vorlesen, was hier alles nicht in Ordnung war.
Das mache ich aber nicht. Einige Beispiele
möchte ich jedoch bringen.
Das Grundstück 240 in der Richard-BergerStraße 19 im Ausmaß von 1.259 m2 ist seit
30.8.2010 unbewirtschaftet. Der Mietvertrag
ist ausgelaufen. Im Feber 2011 gab es noch
eine Verhandlung über eine BetriebsanlaGR-Sitzung 11.10.2012

gengenehmigung. Im Akt gibt es kein Datum einer Rückgabe.
In der Zwischenzeit wurde festgestellt, dass
auf diesem Grundstück ein Pritschenfahrzeug ohne Kennzeichen abgestellt ist. Man
weiß auch nicht, ob aufgrund der damaligen
Verwendung eine Kontaminierung vorliegt,
nachdem das Grundstück nicht ordnungsgemäß zurückgestellt wurde.
Das Grundstück Teilfläche 1 von der
Richard-Berger-Straße 17 und 17a mit der
Teilfläche von 809 m2 wurde im Jahre 2009
an ein Fiaker-Unternehmen vermietet. Es
gab zwar eine Vertragsverlängerung, jedoch
keine korrekte Wertanpassung, wie es notwendig gewesen wäre.
Die weitere Teilfläche des Grundstückes
242 mit 905 m2 wird offensichtlich von einer
Privatperson genutzt. Es gibt dort einen
Kamin, eine Satellitenanlage und eine Wäscheaufhänge. Man weiß nicht, von wem
das genutzt wird. Der derzeitige Nutzer ist
nicht bekannt.
Bei den Grundstücken 243, 244 und 245 in
der Dr.-Franz-Werner-Straße im Ausmaß
von 3.014 m2 kam der Pachtvertrag erst im
Jahre 2009 zustande bzw. er ist nicht zustande gekommen, sondern wurde erst ein
Jahr später befristet abgeschlossen. Die
Verlängerung der Befristung wurde übersehen und die Rendite ist auf diesem Grundstück nur 0,005 %.
Das Grundstück 247 in der Dr.-FranzWerner-Straße wurde im Jahre 2009 einem
Transportunternehmen zum Zwecke der
Lagerung von Baumaterialien vermietet. Es
war kein Vertrag archiviert. Der Vertrag war
befristet mit 31.12.2010, weiterhin in der
Nutzung, jedoch ohne Vertrag. Erst im Jahre 2012 wurde ein neuerlicher Vertrag abgeschlossen. Die Kontrollabteilung stellt
fest, dass die Vertragserrichtungskosten zu
niedrig waren.
Das Grundstück 248/1 in der Dr.-FranzWerner-Straße im Ausmaß von 1.149 m2 ist
landwirtschaftlich genutzt. Hier gibt es auch
mehrere Teilflächen. Eine Teilfläche wurde
für Lagerzwecke vermietet. Es gibt keine
Wertanpassung des Bestandzinses und
auch kein aufrechtes Vertragsverhältnis.
Bei der restlichen Teilfläche ist es so, dass
es offensichtlich auch hier eine unberechtigte Nutzung durch Dritte gibt.