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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.86

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39.

III 9425/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F10, Pradl, Bereich
Teilfläche der Gp.1711/5 sowie
Teilfläche der Gp. 1740/39, beide
KG Pradl, (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. PR - F5
und Nr. 80/in), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F10, Pradl, Bereich Teilfläche der Gp. 1711/5 sowie Teilfläche der Gp. 1740/39, beide KG Pradl,
(als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. PR - F5 und Nr. 80/in), gemäß § 36
Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

40.

III 6122/2012
Flächenwidmungsplan Nr. AL F42, Arzl, Bereich Siedlungsgebiet
östlich Eggenwaldweg, nördlich
Johannesgasse und Rumer Straße, Moserfeld/Exerzierweg Süd
sowie Landwirtschaftliche Teilwidmungen am Exerzierweg (als
teilweise oder gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. AL - F1, Nr. AL - F6, Nr. AL F8, Nr. AL - F30, Nr. AL - F36),
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist bzw. in einem Fall verspätet, sind insgesamt drei Stellungnahmen eingegangen.
Sie liegen dem Akt im Original bzw. in Kopie
bei.
Die Stellungnahmen wenden sich gegen die
Umwidmung von Wohnen in landwirtschaftliches Mischgebiet, da vor allem eine stärkere Nutzungsdurchmischung durch Mittelbetriebe befürchtet wird und dadurch auch
das Konfliktpotenzial mit dem Wohnen steige.
Konflikte zwischen Landwirtschaft und
Wohnen sind durch die zunehmende
Wohnnutzung im Dorfkern von Arzl merklich
gestiegen. Um das erklärte Ziel, den bestehenden Dorfkern in seiner gewachsenen
Struktur mit landwirtschaftlicher Durchmischung weiterhin zu sichern, muss neben
anderen Maßnahmen auch das Landwirtschaftliche Mischgebiet als "Pufferzone"
ausgedehnt werden. Über diese Widmungsstrategie wurde intensiv beraten und das
Einvernehmen aller fachlich betroffenen
Stellen bei der Stadt Innsbruck und dem
Land Tirol hergestellt.
Die Stellungnahmen wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und die Vorgangsweise im Ausschuss eingehend diskutiert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL - F42,
Arzl, Bereich Siedlungsgebiet östlich Eggenwaldweg, nördlich Johannesgasse und

GR-Sitzung 11.10.2012