Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.99
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7.
Ist Ihnen bekannt, dass sich die in der
veröffentlichten Kriminalstatistik des
Bundesministeriums für Inneres (BMI)
präsentierten Kriminalitätsfälle in ihrer
Anzahl von der Zahl der tatsächlichen
Straftaten unterscheiden?
8.
Falls ja, warum haben Sie dieses Faktum bislang nicht öffentlich ausgesprochen?
9.
Gibt es bereits erste politische Schritte
im Hinblick auf die Umwandlung der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
in einen vollwertigen Gemeindewachkörper, wie zum Beispiel Kontaktaufnahme mit bundespolitischen Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten oder Lobbyarbeit, im Städtebund?
10. Falls ja, um welche Schritte handelt es
sich dabei?
Mag. Abwerzger, Gregoire, Kunst, Federspiel, Haager und Dengg, alle e. h.
50.
Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen
50.1
I-OEF 76/2012
Kulturverein der türkischen Gemeinschaft in Tirol-Innsbruck,
8. Hauptversammlung samt Congress bzw. Kulturveranstaltung
mit dem Gastredner Dr. Devlet
Bahceli in der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) am 8.4.2012 (FPÖ
und RUDI)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der FPÖ und RUDI (Seite 593) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Nein. Es wurde durch den "Kulturverein der türkischen Gemeinschaft in
Tirol-Innsbruck" eine Veranstaltung angemeldet, die genehmigt wurde.
Zu Frage 2.: 8. April 2012.
49.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge
49.1
I-OEF 78/2012
Zu Frage 3.: Gemäß der Anmeldung handelte es sich um die 8. Hauptversammlung
des "Kulturvereins der türkischen Gemeinschaft in Tirol-Innsbruck" samt einem Congress bzw. einer Kulturveranstaltung mit
dem Gastredner Dr. Devlet Bahceli.
Bildung einer Arbeitsgruppe zur
Verbesserung des öffentlichen
Ansehens bzw. der Wiederherstellung des guten Rufes der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG)
(GR Mag. Abwerzger)
Zu Frage 4.: Nein. Dies obliegt der Bundespolizeidirektion als zuständige Überwachungsbehörde, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Bedenken
gegen die Bewilligung der Veranstaltung
geltend machte.
Beschluss (einstimmig):
Zu Frage 5.: Nein.
Dem von GR Mag. Abwerzger sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 591) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.
Zu Frage 6.: Nach den einschlägigen Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes.
Zu Frage 7.: Nach den mir vorliegenden
Informationen war keine offizielle Vertreterin
bzw. Vertreter der Stadt bei der Veranstaltung zugegen.
Zu Frage 8.: Eine allfällige Genehmigung
wird von der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht.
Zu Frage 9.: Nein.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 2 Stunden.
GR-Sitzung 11.10.2012