Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.145

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Rechnungsprüfer fertigen zu lassen, eine Vorgangsweise, die im Übrigen bis zum Jahr 2006 auch praktiziert worden ist.
Schiedsgericht

Gemäß § 15 Abs. 1 der Statuten ist zur Schlichtung von allen aus dem
Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten das vereinsinterne
Schiedsgericht berufen. Dieses Organ muss sich im Bedarfsfall aus
drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammensetzen, das bedeutet,
dass in der derzeitigen Konstellation (nur ein ordentliches Mitglied im
Verein) kein Schiedsgericht gebildet werden kann.
3 Vertragliche Vereinbarungen

Allgemeines

In ihrem Bericht über die Prüfung der Gebarung und des Rechnungsabschlusses 2003 des Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines aus dem
Jahr 2004 stellte die Kontrollabteilung dar, dass die Entgegennahme
von Sponsorgeldern mit der Verpflichtung verknüpft war, dem Sponsor
diverse Werbemöglichkeiten (Anbringung von Plakatanschlag- und
Informationstafeln, Aufhängen von Werbetransparenten in Turnhallen,
Anbringung des Logos auf dem Briefpapier der jeweiligen Schule, Verteilung von Werbematerial an den Schulen, Werbung bei Schulveranstaltungen) im geförderten Tätigkeitsbereich einzuräumen. Erstmals für
das Jahr 2004 wurde zwischen dem Verein und der Tiroler Sparkasse
als seinerzeitigem Hauptsponsor des Vereines ein schriftlicher Sponsorvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2006 geschlossen. Der Verein
verpflichtete sich in diesem Vertrag zur Einräumung von Werberechten
an allen (öffentlichen) Innsbrucker Volks-, Haupt- und Sonderschulen,
der Polytechnischen Schule und den städtischen Schülerhorten. Darüber hinaus hielt die Kontrollabteilung in diesem Bericht fest, dass zum
damaligen Zeitpunkt mit weiteren Unternehmen Sponsorverträge (teilweise mit Laufzeiten bis zum Jahr 2005) abgeschlossen worden sind,
welche hinsichtlich der Werbebedingungen dem Vertrag des Hauptsponsors entsprachen.
3.1 Sponsorvereinbarungen

Sponsoren

Die finanzielle Beteiligung der Tiroler Sparkasse war bis 31.12.2006
vertraglich festgeschrieben. Weitere Sponsoren waren damals die
Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB AG) und die
Tiroler Wasserkraft Aktiengesellschaft (TIWAG), deren Sponsorverhältnisse mit dem Verein ebenfalls im Wege von schriftlichen Sponsorverträgen bis 31.12.2005 fixiert waren.

IKB AG

Obwohl die IKB AG seit dem Jahr 2004 als verlässlicher Partner des
Vereines einen jährlichen Beitrag in Höhe von € 20. 000,00 (im Jahr
2008 zusätzliche € 10.000,00 für das Projekt „IKB -Strom-Award“) flüssig machte, war in den übermittelten Prüfungsunterlagen eine schriftliche Sponsorvereinbarung, neben jener für die Jahre 2004 und 2005,
erst für die Jahre 2009 und 2010 vorhanden. Ob ein derartiger schriftlicher Vertrag für die Jahre 2006 bis 2008 abgeschlossen worden ist,
ging aus den zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen nicht hervor.

TIWAG

Nach ihrer finanziellen Beteiligung in den Jahren 2004 und 2005 in
Höhe von jeweils € 50.000,00 wurde von der TIWAG zuletzt im Jahr
2008 ein Beitrag in Höhe von € 20.000,00 gewährt. Über diese Be itragsleistung wurde am 14.01.2008 eine schriftliche Sponsorvereinbarung errichtet.

Zl. KA-04472/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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