Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.160

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Dieser Argumentation konnte die Kontrollabteilung nicht näher treten,
weil im gegenständlichen Fall weder die nach dem GehG (§ 121) für
die Gewährung einer Verwendungszulage verlangten Voraussetzungen
gegeben waren, noch ihre Bemessung im Sinne der gesetzlichen Bestimmung erfolgt ist. Wenn, wie vom Amt für Personalwesen ausgeführt, für die Bekleidung des betreffenden Dienstposten besondere
Qualifikationen von Bedeutung waren, so hätte nach Ansicht der Kontrollabteilung eine Honorierung in Form der Anrechnung zusätzlicher
„sonstiger Zeiten“ erfolgen oder eine sondervertragliche Regelung getroffen werden müssen. Der Rechtstitel „Verwendungszulage“ ist jedenfalls nicht treffend.

Aufbauorganisation

Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten ist im Bereich der MA I als
eines von zwei im Rahmen des Amtes für Präsidialangelegenheiten
eingerichteten Referaten angesiedelt.

Aufgabenstellung

In der Geschäftseinteilung des Magistrates als Teil der MGO sind alle
jene Agenden aufgezählt, die vom Amt für Präsidialangelegenheiten als
Ganzes zu besorgen sind. Nachdem das Referat Liegenschaftsangelegenheiten darin namentlich nicht genannt ist, kann nur indirekt aus der
Art der Aufgaben geschlossen werden, welche dabei dem Referat Liegenschaftsangelegenheiten zugedacht sind. In diesem Sinne sind folgende Agenden des Referates ableitbar:


Verfassung und Abwicklung von liegenschaftsbezogenen Verträgen
einschließlich standardisierter Nutzungsgestattungen am öffentlichen Gut, ausgenommen Grundüberlassungen für Veranstaltungen



Wahrnehmung der städt. Fischereirechte und



Verwaltung von Anteilsrechten im Rahmen von Agrargemeinschaften, Jagdgenossenschaften und Wegegenossenschaften.

Darüber hinaus fällt die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der
Stadt in Verwaltungsverfahren in den Obliegenheitsbereich des Referates, sofern es die Liegenschaften betrifft (z.B. in Bauverfahren).
Produktbeschreibung

Zl. KA-01447/2012

Laut Produktliste sind die Aufgaben des Referates in drei Produkte
gegliedert, nämlich


Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften, welches den Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen (Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Übergabs- und Einbringungsverträge, etc) zum Inhalt hat.



Rechtseinräumung an städt. Liegenschaften, welches die Verhandlung, die Vorbereitung und den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, Leihverträgen, Dienstbarkeitsverträgen, Prekarien und
Gastgartenverträgen sowie die Einräumung von Baurechten und
Superädifikaten, die Erteilung von Baugrubensicherungen sowie
den Abschluss von Nutzungsgestattungen auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen für Waren- und Werbeständer, Leitungen, Einund Überbauten etc. umfasst.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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