Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.170
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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte der Leiter des Referates
Liegenschaftsangelegenheiten hierzu mit, künftig das im StS-Beschluss
beschlossenen Entgelt zur Abdeckung der Verwaltungsaufwendungen
zu verrechnen bzw. vorzuschreiben.
Gesamteinnahmen
Im Hinblick auf die Gesamtmieteinnahmen hielt die Kontrollabteilung
fest, dass sich diese vom 01.01.2009 bis (hochgerechnet) zum
31.12.2012 auf insgesamt € 8.140,29 belaufen werden. Bei einer jährl ichen Wertsicherung des Bestandzinses sowie dessen ordnungsgemäßer Vorschreibung in den Jahren 2010 und 2011 hätten sich die Ge€
samtmieteinnahmen um € 505,51 auf insgesamt 8.645,80
erhöht.
Darüber hinaus wären bei einer StS-konformen Vorschreibung der Vertragserrichtungs- und -ausfertigungskosten Mehreinnahmen für die
Jahre 2009, 2010 und 2012 von insgesamt € 300,00 zu verzeichnen
gewesen.
6.5 Grundstück Nr. 248/1 (Dr.-Franz-Werner-Straße)
Grundstückdaten
Die Stadt Innsbruck ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft in EZ 48 GB 81121 Mühlau, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr. 248/1 mit einem Gesamtflächenausmaß von 1.949 m² gehört.
Entsprechend den Angaben im Grundbuch ist die Benützungsart dieser
Liegenschaft in der Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck für das
Jahr 2010 als „landwirtschaftlich genutzt“ definiert und der Wert des
Grundstückes mit € 424.918,06 beziffert. Die Anschaffungskosten b elaufen sich demnach auf € 218,02 pro m².
6.5.1 Teilfläche I Grundstück Nr. 248/1
Nutzung
Mit Mietvertrag vom 16.04.2009 hat die Stadtgemeinde Innsbruck eine
Teilfläche des Gst. Nr. 248/1 im Ausmaß von 500 m² dem Betreiber
eines Klein-Containerdienstes zum Zweck der Lagerung von Containern überlassen.
Mietzins 2009
Der Mietzins wurde dabei mit monatlich € 250,00 bzw. € 0,50 je m² und
Monat festgelegt und dem Bestandnehmer in Rechnung gestellt.
Mietzins 2010
Das Mietverhältnis blieb auch im Jahr 2010 aufrecht. Für dieses Jahr
konnte der Kontrollabteilung lediglich ein Vertragsentwurf, jedoch keine
von den Vertragsparteien unterfertigte und datierte Vereinbarung, vorgelegt werden. Die Höhe des Mietzinses hat sich mit monatlich
€ 250,00 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, womit auch bei di esem Mietverhältnis eine Wertanpassung des Bestandzinses unterblieben ist. Die Mieteinnahmen beliefen sich wie auch im Jahr 2010 auf
€ 3.000,00.
Mietzins 2011
Betreffend die im Jahr 2011 erfolgte Nutzung der Teilfläche I des Gst.
Nr. 248/1 stellte die Kontrollabteilung fest, dass diesbezüglich zwar
Mieterlöse eingegangen sind, für dieses Wirtschaftsjahr jedoch kein
aufrechtes Vertragsverhältnis bestand (Schreiben des Bereichsleiters
Kundenbuchhaltung der IIG & Co KG vom 23.11.2011).
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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