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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.171

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Vertraglich wurde die Bewirtschaftung der gegenständlichen Grundstücksfläche erst zum 11.01.2012 festgelegt. Der Beginn des Bestandverhältnisses wurde dabei rückwirkend mit 01.01.2011 fixiert und endet
durch Zeitablauf am 31.12.2012.
Als Mietzins für die beiden Wirtschaftsjahre ist ein Betrag von monatlich
€ 256,00 bzw. € 265,00 vereinbart worden.
Rendite

Unter Zugrundelegung des in der Vermögensrechnung für dieses
Grundstück ausgewiesenen Wertes von € 218,02 pro m² sowie des aus
der Bewirtschaftung dieser Liegenschaft erzielten Jahresmietzinses
von € 6,36 pro m ² ließ sich für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Jahresrendite in der Höhe von 2,92 % ermitteln.

Vertragserstellungs- und Die dem Mieter in den Jahren 2009, 2010 und 2012 für die Vertragser-ausfertigungskosten
richtung und –ausfertigung vorgeschriebene einmalige Verwaltungs-

aufwandspauschale betrug jeweils netto € 200,00, weshalb die Ko ntrollabteilung auch in diesem Fall die Höhe des vom Referat Liegenschaftsangelegenheiten festgesetzten und durch die IISG vorgeschriebenen Tarifes beanstandet hat.
Lokalaugenschein

Die Kontrollabteilung hat die Nutzung der Teilfläche I des Grundstückes
Nr. 248/1 im Rahmen eines im März 2012 durchgeführten Lokalaugenscheines verifiziert. Dabei wurde festgestellt, dass diese dem im Mietvertrag angeführten Zweck (Lagerung von Containern) nicht zur Gänze
entsprochen hat. Auf der in Rede stehenden Grundstücksfläche waren
u.a. ein Fahrzeug (ohne polizeiliches Kennzeichen) sowie ein „BüroContainer“ mit einem daran anschließenden Flugdach untergebracht.

Bankgarantie

Als Sicherstellung jener Kosten, die durch eine allfällige Bodenverunreinigung entstehen können, war der Stadt Innsbruck eine abstrakte
Bankgarantie mit einer Laufzeit bis 15.04.2013 und einer Höhe von
€ 2.000,00 zu übermitteln. Recherchen der Kontrollabteilung haben
dazu ergeben, dass keine aktuelle Bankgarantie in den Räumlichkeiten
der Immobiliengesellschaft aufbewahrt wird.
6.5.2 Teilfläche II Grundstück Nr. 248/1

Nutzung

Im Zusammenhang mit der Verwertung der Teilfläche II des Gst.
Nr. 248/1 stellte die Kontrollabteilung fest, dass es vorgesehen war,
diese zum Zweck der Lagerung von Baumaterialien an die ARGE Ampferer Hörhager „Abbruch-Erdarbeiten-Transporte“ zu vermieten. Das
Mietverhältnis sollte am 01.02.2010 beginnen und durch Zeitablauf am
31.12.2012 enden. Mit Datum vom 21.06.2010 wurde die IISG jedoch
ersucht, „die Vorschreibung an die eben genannte Firma einzustellen
und den Rückstand abzusetzen. Laut Angaben des städtischen Referatsmitarbeiters war hierfür ausschlaggebend, dass die genannte Fläche „nie durch die ARGE benutzt“ worden sei. Lediglich „die Kosten der
Vergebührung des Mietvertrages und die Vertragserrichtungskosten
seien von der ARGE zu tragen“.
Dazu stellte die Kontrollabteilung fest, dass auch in diesem Fall für die
Abwicklung des Rechtsgeschäftes eine zu geringe Verwaltungsaufwandspauschale vorgeschrieben und vereinnahmt worden ist.

Zl. KA-01447/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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