Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.175
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Vertragsverlängerungen Nachdem der Bestandnehmer im Dezember 2010 um eine weitere Ver-
tragsverlängerung angesucht und diese Ende Februar 2011 beim zuständigen Sachbearbeiter urgiert hatte, wurde dem Unternehmen mitgeteilt, dass wegen vermehrter Anrainerproteste im Bereich Fuchsrain
der Ablauf für die Vermietung von Lagerflächen geändert worden und
künftig vom Vorliegen einer gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung abhängig sei, weswegen ein entsprechender Antrag bei der
MA III/Bau-, Wasser- und Anlagenrecht eingebracht werden solle. Der
weiteren Aktendokumentation war zu entnehmen, dass in der Angelegenheit am 20.12.2011 eine mündliche Verhandlung vor Ort stattgefunden hat, worauf am 22.12.2011 ein neuerliches Ansuchen um Verlängerung des Mietverhältnisses beim Liegenschaftsreferat eingelangt
ist. Mit Nachtrag vom 25.01. bzw. 01.02.2012 zum alten Mietvertrag
(vom 14.04.2010) ist das Mietverhältnis schließlich rückwirkend mit
01.04.2011 zu den gleichen Konditionen bis zum 31.03.2012 verlängert
worden.
In der Zwischenzeit ist das Mietverhältnis neuerlich (bis zum
31.03.2015) verlängert worden. Der Mietzins wurde, bei ansonsten
€
unverändert gebliebenen Konditionen, auf € 210,00 netto ( 0,525
je m²) angehoben. Die gleichzeitig vereinbarte Werterhaltung dieses
Betrages ist aber nicht näher definiert.
Rendite
Unter Zugrundelegung des seinerzeitigen Grundanschaffungspreises
laut Vermögensrechnung (2010) und des aus der Nutzung der Teilfläche erzielten (Jahres-)Mietzinses ergibt sich eine Rendite von derzeit
3,64 %.
6.8.3 Teilfläche III Grundstück Nr. 147
Nutzung
Mit Mietvertrag vom 29.06. bzw. 30.06.2010 ist vom Grundstücksbestand des Gst. Nr. 147 im Osten eine Teilfläche von 1.000 m² einem
Transportunternehmen zum Zweck der Abstellung von Fahrzeugen
überlassen worden. Das Mietverhältnis wurde für die Dauer vom
01.07.2010 bis 31.12.2010 abgeschlossen, bezüglich des Mietzinses
galt ein monatlicher Betrag in der Höhe von € 500,00 zzgl. USt ( € 0,50
netto pro m²) als abgemacht. Dazu sollten einmal jährlich im Nachhinein die anteilige Grundsteuer und öffentlichen Abgaben zur Zahlung
fällig werden. Aus den bereits früher beschriebenen Gründen ist es aus
diesem Titel aber zu keiner Vorschreibung gekommen.
Vertragsfortsetzung
Nach einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2011
ist es mit Nachtrag vom 02.01. bzw. 09.02.2012 zu einer weiteren Verlängerung der Mietdauer um 4 Jahre bis zum 31.12.2016 gekommen.
Die Mietzinshöhe ist unverändert geblieben, wurde jedoch als wertgesichert vereinbart. Die Anpassungsmodalitäten sind jedoch nicht konkretisiert.
Rendite
Die aus der Vermietung der Teilfläche zu den beschriebenen Konditionen errechnete Jahresrendite beläuft sich auf 3,64 %.
Nichteinhaltung von
Mietvertragsbestimmungen
Gemäß den Bestimmungen des Mietvertrages (Punkt IV - Zweckwidmung) ist die Errichtung von Gebäuden und sonstigen Baulichkeiten
auf der vermieteten Grundfläche nicht gestattet und dient diese ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen. Jede andere Verwendung
ist ausdrücklich untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung der
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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