Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.176
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Vermieterin. Dem gegenüber haben Besichtigungen der Liegenschaft
durch die Kontrollabteilung (am 27.03. und 17.04.2012) ergeben, dass
auf dem Mietgegenstand ein offensichtlich als Büro dienender Holzbau
errichtet worden ist. Des Weiteren waren auf dem Gelände Fahrzeugteile und Altreifen gelagert, was darauf schließen lässt, dass an den
abgestellten Fahrzeugen auch (Reparatur-)Arbeiten vorgenommen
werden. Darüber hinaus wird nach Einschätzung der Kontrollabteilung
vom Bestandnehmer, zumindest fallweise, eine wesentlich größere
Abstellfläche, als angemietet, in Anspruch genommen.
6.8.4 Teilfläche IV Grundstück Nr. 147
Nutzung
Ein anderes Transportunternehmen hatte im Jahr 2010 ebenfalls eine
Teilfläche des Gst. Nr. 147 und zwar im Ausmaß von 200 m² zwecks
Abstellung von Fahrzeugen in Bestand. Das Mietverhältnis, welches
mit 01.01.2010 begonnen hat, ist am 31.12.2010 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Der Mietzins wurde damals mit einem monatlichen
Betrag von € 100,00 zzgl. USt (€ 0,50 netto je m²) angesetzt. Zusätzlich
wären laut Mietvertrag (vom 07.01.2010) jährlich im Nachhinein die
anteilige Grundsteuer und öffentlichen Abgaben zur Zahlung fällig gewesen, diese Vertragsbestimmung ist aber, wie bereits dargestellt,
nicht vollzogen worden.
6.8.5 Teilfläche V Grundstück Nr. 147
Temporäre GrundIm Zuge eines Bauvorhabens auf dem südlich an das Gst. Nr. 147 anstücksinanspruchnahme grenzenden Areal (Gst. Nr. 145 KG Mühlau) und den in diesem Zu-
sammenhang beim Referat für Liegenschaftsangelegenheiten eingebrachten Ersuchen um temporäre Grundstücksinanspruchnahme einer
Teilfläche der Gp. 147 konnte die Stadtgemeinde Innsbruck im Rahmen einer befristet bis zum 11.05.2012 geltenden Nutzungsvereinbarung Einnahmen in der Höhe von rd. € 5,0 Tsd. ( € 0,20 je m ² und Tag)
lukrieren.
7 Bodenregulierungsmaßnahmen im Gewerbe- und
Industriegebiet Mühlau
Instandhaltungsaufwendungen
Wie bereits erwähnt stellte die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Einschau fest, dass einige der geprüften Grundstücksflächen einer teilweisen oder gänzlichen Befestigung (Aufschüttung und Schotterung) zugeführt worden sind. Die Instandhaltungsaufwendungen haben sich im
Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um rd. € 82,4 Tsd. auf rd. €42,1
Tsd. verringert.
Anordnungsberechtigung
Die Zahlungen über die städtische Vp. „Grundbesitz – Instandh. von
Grund und Boden“ wurden vom 01.01. bis 31.12.2010 unter der Anordnungsberechtigung des Vorstandes des Amtes Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV bzw. ab 01.01.2011 unter der Anordnungsberechtigung des Leiters des Amtes Präsidialangelegenheiten der MA I abgewickelt
7.1 Bodenregulierungsmaßnahmen auf
Grundstücks(teil)flächen
Bodenregulierungsmaßnahmen
Zl. KA-01447/2012
Von den in Rede stehenden Bodenregulierungsmaßnahmen waren die
Grundstücksflächen der geprüften Liegenschaften Gst. Nrn. 248/1, 284,
285, 292, 295/1, 299 sowie 147 betroffen.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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